Anzeigeblatt
der
Stadt und des RegterungsSezirks Gießen.
JO» Mittwoch den 22. Januar 1851*
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Amtlicher TheLl.
Sir. R. C. 568. Gießen den 18. Januar 1851.
Betreffend: Die Theilnahme an dem landwirthschaftlichen Vereine in Oberheffen.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission
des Regierungsbezirks Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
Es muß beklagt werden, daß die Betheiligung an dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Oberhessen während der letzten Jahre dadurch, daß viele Private und Gemeinden ausgetreten sind, ab» genommen hat.
Gewiß sind Alle darin einverstanden, daß die Förderung alles dessen, was die Landwirthschaft — und somit die zahlreichste Klasse der Staatsangehörigen, dem Stande der Landwirthe — heben kann als ein lebhaft sich geltend machendes Bedürsniß der Zeit betrachtet werden muß.
Hier öffnet sich dem wahren Vaterlandsfreunde ein weites Feld, und demjenigen, welchem Erfahrung und Kenntniß zum Rathe abgehen, bleibt die sehr dankeuswerthe That — der Beisteuer übrig
Vielen freilich waren und sind die Resultate der landwirthschaftlichen Vereine nicht in die Augen springend genug, weil sie in der Hast ihrer frommen Wünsche, nicht den naturgemäß nach und nach sich entwicklenven Erfolg, nach und nach versuchter Verbesserungen abwarten können. Andere wieder, meinen — W1!t er m’rcc^ b’efc °^cr Me Ansicht, diese oder jene Einrichtung, welche durch einen land- wirthichaftlichen Verein vertreten wurde, sei falsch, sei unrichtig, und weil sie hinter einen Jrrthum gekommen zu sein glauben, sehen sie in ihrer Afterweisheit überall Jrrthümer. Nichts destoweniger aber ist es gewiß, daß durch den Austausch der Erfahrungen der Landwirthe, durch Kenntnißnahme von Einrichtungen fremder Länder^ durch Benutzung der in die Landwirthschaft einschlagenden Wissenschaften, und die hierauf begründete Wirksamkeit landwirthschaftlicher Vereine wie der einzelnen Mitglieder in ihrem engeren Kreise, noch unendlich viel zum verständigeren Betriebe der Landwirthschaft und zur besseren Bebauung des Bodens geschehen, hierdurch aber dem allgemeinen Wohlstand die festeste Grundlage ge- schaffen werden kann. 1 1 a °
Der landwirthschaftliche Verein im Großherzogthum und sein Organ, landwirthschaftliche Zeitschrift, haben sich diese Aufgabe gestellt. Wrr hoffen, daß Sie und die Ortsvorstände überhaupt dieselbe in wohlverstandenem Interesse ihrer Gemeinden nach Kräften fördern helfen, und fordern Sie insbesondere auf sowohl für den Beitritt einzelner Privaten dazu thätigst zu wirken, als auch da, wo die Gemeinden noch nicht als solche beigetreten sind, die Ortövorstände zur Erklärung dieses Beitritts zu veranlassen. —
Küchler. Eckstein. Hallwachs. (136)


