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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1388) Gießen. .
Aufforderung an die Schuldner der hieffgen ?)sänd- und Leihanstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt deren Pfänder in den Monaten Januar, Kebruar, März, April, Mai und Juni 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 22. Juli bis zum 22. August dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Beisteigerung am 22. September stailfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben eö sich daher selbst beizumeffen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingclös't werden.
Vq?* Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden bringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen den 15. Juli 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
1596) Gießen. Es wird für nöthig erachtet, bei ter Stadt Gießen für die Dauer dieses Herbstes noch einige Flurschützen anzustellen. Lusttragende und zu diesem Dienst qualifizirte hiesige Bürger können sich zur Concurrenz in den ersten 8 Tagen auf der Geschäftsstube des Unterzeichneten einschreiben lassen.
Gießen den 19. August 1851.
Der Bürgermeister ____________ Hch. Ferber.
1595) Gießen. Der Pfandschein Nr. 24816 ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder um Ausstellung eines neuen Scheins ange- sucht hat; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier vorzubringen, als ansonst dem Verpfänder ein Duplikatschein ohne Weiteres ausgestellt werden wird.
Gießen den 19. August 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
1598) Gießen.
Verpachtung städtischer Triebviertel, Baumund Wüstungsstücke.
Montag den 1. September, Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause 174 städtische Triebviertel, Baumstücke und Wüstungsstücke auf dir Dauer von 6 Jahren in Pacht gegeben werden.
Wer dieselben einsehen will, hat sich an den Flurschützen Noll zu wenden, welcher von hier auö angewiesen ist, die Stücke vor der Versteigerung auf Verlangen vorzuzeigen.
Gießen den 19. August 1851.
Der Bürgermeister __Hch. Ferber.
1597) Gießen.
Verpachtung eines städtischen Kellers.
Der unter dem Schulhause in der Schulstraße befindliche geräumige Keller soll
Samstag den 30. August 1851, Morgens 9 Uhr, auf hiesigem Rathhanse für die Dauer von 6 Iah- ren in Pacht gegeben werden.
Gießen den 19. August 1851.
Der Bürgermeister Hch Ferber.__
1507) Lieh.
Iagdverpachtung.
Montag den 1. September, Vormittags 11 Uhr, soll die Licher Feld- und Waldjagd von circa 9000 Morgen, in 3 Abtheilungen, auf ein Jahr ver- pachtet werden.
Lich den 4. August 1851.
Der Bürgermeister Dieterich.
1556) Freienseen.
Jagdverpachtung.
Freitags den 22. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Büreau des Bürgermeisters zu Freienseen die Jagd in dortiger Gemarkung, unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen, auf die Dauer von 6 Jahren verpachtet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Freienseen den 9. August 1851.
1585) Hermannstein.
Iagdverpachtung.
Mittwoch den 27. August d. I., des Vormittags um 10 Uhr, soll auf dem Gemeindehause dahier die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf weitere drei Jahre verpachtet werden. Hermannstein den 16. August 1851.
Der Bürgermeister W ag ner.
1581) Kleinlinden.
Bekanntmachung.
Das den Erben der verstorbenen Christoph Lenz Witlwe zu Kleinlinden zugehörige, ehemals v. Wre- dische dreistöckige Wohnhaus, die Burg genannt,


