Änzeigeblatt
Stadt und des
1851.
Mittwoch den 13 Januar
M A
Amtlicher TheLl.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 ft. 30 ft., für Auswärtig« incl. Postaufschlag 1 fl. 42 ft.
AuSwätt« abonnirt man sich bei asten Postämtern In Eießen bei der Erpcd. (Eanzlciberg Lit. B. Nr. 1.) — SinrückungSgebühr für die gespaltene EorvnSzeile r fr.
der
Regierungsbezirks
Bekanntmachung.
Bei der Höchsten Staatsbehörde laufen fortwährend zahlreiche Gesuche um Dispensation von der für die Bauhandwerker vorgeschriebenen Prüfung überhaupt, oder von einzelnen Theilen derselben ein, für die keine erheblichen Gründe vorgebracht werden, und die keinen Nachweis vorüber enthalten, daß die um Dispensation Nachsuchenden wenigstens diejenige praelische Befähigung besitzen, welche auch zu einem beschränkten Betrieb ihres Handwerks unentbehrlich ist. Es sollen deßhalb künftighin derartige Gesucbe nur dann in nähere Erwägung gezogen werden, wenn die Bittsteller sich zuvor der in den 88- 5 und 6. des Regulativs vom 27. August 4845 bezüglich der zu stellenden Aufgaben beschriebenen praktischen Prüfung bei dem Gr- Kreisbaumeistec unterwerfen, und eine Bescheinigung hierüber ihren Eingaben beigeschlossen haben. Die Gr. Bürgermeister stnv übrigens angewiesen, denjenigen, welche um Dispensation einkommen wollen, die erforderliche Ausluuft zu geben.
Gießen, den 4. Januar 1851.
Gr. Hessische Regierungs-Commission des Regierungs-Bezirks Gießen.
v. W i l l i ch. (97)
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein kleines Bügeleisen, ein Geldbeutel mit einigem Gelbe und eine eiserne Büchse aus einem Wagen. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gieße,» den 14. Januar 1851. Der Gr. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gerichtliche und Privat -
Edictalladungen.
86) Marburg. Ausweislich der bei hiesigem Justizamte geführt werdenden Hppothekcnbücher haben Johann Georg Hampel und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Jäger zu Caldern, vermöge gerichtlicher Schuldverschreibung vom 22. April 1814 von dem Brückerhofmanne Johannes Damin zum Brückerhos bei Caldern ein Darlehen von 250 st. erborgt und ein in der
Bekanntmachungen.
Gemarkung von Caldern gelegenes Grundstück alS: Nr. 169. 36 Rth. Haus, Scheuer, Stallung Hofraithe, dieserhalb zum specicllen Unterpfande eingesetzt.
Ausweislich beigebrachter Bescheinigung ist vorgedachter Johannes Damm vor längeren Jahren verstorben und der gegenwärtige Aufenthaltsort seiner Kinder und Erben unbekannt, die Ausfertigung der Schuld- und Pfandverschreibung vom 22. April 1814 soll erloren gegangen sein.


