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Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Ackermann Jacob Becker und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Hampel behaupten nun, daß die fragliche Schuld längst getilgt sei, sie aber nicht im Stande wären die verlorene Schuldverschreibung mit der dieser angeschriebenen Quittung deS ursprünglichen Gläubigers zu beschaffen.
Auf erfolgten Antrag werden daher alle diejenigen, welche aus der Eingangs erwähnten Obli- gaiion noch Rechte geltend zu machen haben, auf- gcfordert, binnen 2 Monaten dieselbe hier vorzulegen und ihre etwaigen Ansprüche sogewiß anzumelden und gehörig zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer bet Hypothek, der Eintrag des Pfandrechts bezüglich der gedachten 250 fl. Fr. W. im Hypotheken- buche gelöscht werden wird.
Marburg den 7. Januar 1851.
Kurfürstl. Hess. Justizamt III.
Ossius.
93) Gießen.
Oefsentliche Aufforderung
Diejenigen, welche gesetzliche Forderungen an den verstorbenen Stud. med. Hermann Eisenhuth haben, werden zu deren Anmeldung in dem hierzu auf Freitag den 17. Januar d. I., Bormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst bei der unterzeichneten Behörde unberücksichtigt bleiben sollen, hiermit aufgefordert.
Gießen am 9. Januar 1851.
Gr. Hess. Universitätsgericht.
Dr. Try gophorus.
3) in Schlosserarbeit, veranschl. zu 28 fl. 46’/4 fr.
4) „
Maurerarbeit,
11
52 „
34-/2.
5) „
Zimmerarbeit
II
37 „
48
6) „
Steindeckerarbeit
II
22 „
8
7) „
Spenglerarbeit
II
14 „
8
8) „
Zinngießerarbeit
II
8 „
48 ,
9) „
Ofenputzerarbeit
ii
II
48
10) „ sollen
Holzmacherarbeit,
Montag den
ohngefähr 20. d.
30 „
M.,
Vormittags 9 Uhr, sodann
11) die Lieferung von Schichtpflastersteinen, veranschlagt zu . . 1119 fl. — kr.
12) Steinbrecherarbeit, veranschl. 20 „ — „
13) Planirarbeit „ 38 „ 37’/v,
14) Chaussirarbeit „ 49 „ — „
15) Steiuklopfen „ 168 „ — „
16) Stcinsetzen „ 33 „ 30 „
17) Fuhrenarbeit „ 329 „ 57 „
18) Pflasterarbeit „ 12 „ 30 „
19) Sonstige Handarbeiten, insbes.
Räumung der Fluthgräben rc., veranschlagt zu . 333 „ 42 „
Dienstag den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmenden versteigert werden.
Die Herrn Bürgermeister der Umgegend ersuche ich, diese Versteigerung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Gießen den 13. Januar 1851.
Der Bürgermeister H ch. Ferber.
Besondere Bekanntmachung.
53) Gießen. Die durch den Artikel 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vorgeschriebene Ziehung der dreißig Haupt- und 9 Ergänzungs- geschrvorenen für die nächste erste ordentliche As- sisensitzung wird in der öffentlichen Sitzung Gr. Hofgerichts der Provinz Obcrhessen
Montag den 20. l. M., und zwar auf dahieffgem Rathhaus, Morgens 11 Uhr vorgenommen werden.
Gießen den 7. Januar 1850.
In Verhinderung des 1. Hofg.-Directors der 2. Hofg.-Director
v. Helmolt.
Versteigerungen.
103) Gießen.
Bekanntmachung, die Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gieße« betr.
Die bei der Stadt Gießen für das Jahr 1851 vorgesehenen Arbeiten, bestehend:
1) in Schreinerarbcit, veranschl. zu 59 fl. 40 kr.
2) „ Weihbinderarbeit „ 275 „ 37 „
120 fl.
zu
99
n
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ii
— kr. 57 // 43 ,,
207
471
15
2) Maurerarbeit, 3) Zimmerarbeit, 4) Scklosserarbeit,
100) Grün berg.
Versteigerung von Bauarbeiten.
Kommenden Montag den 20. d. Mts.,
5) Chaussirarbeit, „ ,, -- -
6) die Lieferung von 437,a Cubikfuß Hausteine aus den Loudorfer Lungsteinbrüchen,
7) desgl. von 11,6 Cubikklafter Mauer- und
Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Geschäftszimmer deS Unterzeichneten nachstehende Arbeiten und Lieferungen, zur Erbauung einer hölzernen Brück- an der Neumühle bei Grünberg, durch öffentliche Versteigerung an den Wenigst- uehmenden in Accord gegeben werden:
1) Erdarbcit, veranschlagt - 10/1
Ehaussirsteine,
8) desgl. von 7 Bütten Wasserkalk und 19 But- ten gewöhnlichem Kalk,
9) desgl. 1,3 Cubikklafter Schlackensand.
Zeichnungen, Voranschlag und Versteigerungsbedingungen liegen bei Unterzeichnetem zur Einsicht offen und wird hierbei zugleich weiter bemerkt, daß die Erd- und Maurerarbeit mit zugehörigen Material-Lieferungen im Laufe dieses Jahres, die übrigen Arbeiten dagegen erst im nächsten Jahre ausgeführt werden, weil daS zur Zimmerarbeit erforderliche


