Ausgabe 
15.1.1851
 
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Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Ackermann Jacob Becker und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Hampel behaupten nun, daß die fragliche Schuld längst getilgt sei, sie aber nicht im Stande wären die verlorene Schuldverschreibung mit der dieser angeschriebenen Quittung deS ur­sprünglichen Gläubigers zu beschaffen.

Auf erfolgten Antrag werden daher alle dieje­nigen, welche aus der Eingangs erwähnten Obli- gaiion noch Rechte geltend zu machen haben, auf- gcfordert, binnen 2 Monaten dieselbe hier vorzulegen und ihre etwaigen Ansprüche sogewiß anzumelden und gehörig zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer bet Hypothek, der Eintrag des Pfandrechts bezüg­lich der gedachten 250 fl. Fr. W. im Hypotheken- buche gelöscht werden wird.

Marburg den 7. Januar 1851.

Kurfürstl. Hess. Justizamt III.

Ossius.

93) Gießen.

Oefsentliche Aufforderung

Diejenigen, welche gesetzliche Forderungen an den verstorbenen Stud. med. Hermann Eisenhuth haben, werden zu deren Anmeldung in dem hierzu auf Freitag den 17. Januar d. I., Bormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst bei der unterzeichneten Behörde unbe­rücksichtigt bleiben sollen, hiermit aufgefordert.

Gießen am 9. Januar 1851.

Gr. Hess. Universitätsgericht.

Dr. Try gophorus.

3) in Schlosserarbeit, veranschl. zu 28 fl. 46/4 fr.

4)

Maurerarbeit,

11

52

34-/2.

5)

Zimmerarbeit

II

37

48

6)

Steindeckerarbeit

II

22

8

7)

Spenglerarbeit

II

14

8

8)

Zinngießerarbeit

II

8

48 ,

9)

Ofenputzerarbeit

ii

II

48

10) sollen

Holzmacherarbeit,

Montag den

ohngefähr 20. d.

30

M.,

Vormittags 9 Uhr, sodann

11) die Lieferung von Schichtpflastersteinen, ver­anschlagt zu . . 1119 fl. kr.

12) Steinbrecherarbeit, veranschl. 20

13) Planirarbeit 38 37/v,

14) Chaussirarbeit 49

15) Steiuklopfen 168

16) Stcinsetzen 33 30

17) Fuhrenarbeit 329 57

18) Pflasterarbeit 12 30

19) Sonstige Handarbeiten, insbes.

Räumung der Fluthgräben rc., veranschlagt zu . 333 42

Dienstag den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmen­den versteigert werden.

Die Herrn Bürgermeister der Umgegend ersuche ich, diese Versteigerung in ortsüblicher Weise be­kannt zu machen.

Gießen den 13. Januar 1851.

Der Bürgermeister H ch. Ferber.

Besondere Bekanntmachung.

53) Gießen. Die durch den Artikel 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vorgeschriebene Ziehung der dreißig Haupt- und 9 Ergänzungs- geschrvorenen für die nächste erste ordentliche As- sisensitzung wird in der öffentlichen Sitzung Gr. Hofgerichts der Provinz Obcrhessen

Montag den 20. l. M., und zwar auf dahieffgem Rathhaus, Morgens 11 Uhr vorgenommen werden.

Gießen den 7. Januar 1850.

In Verhinderung des 1. Hofg.-Directors der 2. Hofg.-Director

v. Helmolt.

Versteigerungen.

103) Gießen.

Bekanntmachung, die Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gieße« betr.

Die bei der Stadt Gießen für das Jahr 1851 vorgesehenen Arbeiten, bestehend:

1) in Schreinerarbcit, veranschl. zu 59 fl. 40 kr.

2) Weihbinderarbeit 275 37

120 fl.

zu

99

n

u

u

n

u

n ii ii ii

ii

n

ii

kr. 57 // 43 ,,

207

471

15

2) Maurerarbeit, 3) Zimmerarbeit, 4) Scklosserarbeit,

100) Grün berg.

Versteigerung von Bauarbeiten.

Kommenden Montag den 20. d. Mts.,

5) Chaussirarbeit, ,, -- -

6) die Lieferung von 437,a Cubikfuß Hausteine aus den Loudorfer Lungsteinbrüchen,

7) desgl. von 11,6 Cubikklafter Mauer- und

Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Geschäftszimmer deS Unterzeichneten nachstehende Arbeiten und Lieferungen, zur Erbauung einer hölzernen Brück- an der Neumühle bei Grün­berg, durch öffentliche Versteigerung an den Wenigst- uehmenden in Accord gegeben werden:

1) Erdarbcit, veranschlagt - 10/1

Ehaussirsteine,

8) desgl. von 7 Bütten Wasserkalk und 19 But- ten gewöhnlichem Kalk,

9) desgl. 1,3 Cubikklafter Schlackensand.

Zeichnungen, Voranschlag und Versteigerungs­bedingungen liegen bei Unterzeichnetem zur Einsicht offen und wird hierbei zugleich weiter bemerkt, daß die Erd- und Maurerarbeit mit zugehörigen Mate­rial-Lieferungen im Laufe dieses Jahres, die übrigen Arbeiten dagegen erst im nächsten Jahre ausgeführt werden, weil daS zur Zimmerarbeit erforderliche