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Nr. R. E. 7638. Gießen am 30. Juli 1851.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Regierungsbezirks
Gießen für 1852.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission
des Regierungsbezirks Gießen
an
sämmtliche Großh. Bürgermeister des Negierungsbezirks.
Indem wir Sie an die Aufnahme der rubricirten Voranschläge erinnern, machen wir Sie zugleich zur Beachtung auf Folgendes aufmerksam:
1) Die Beilage Nr. 2 (Vermögensverzeichniß) ist diesmal speciell aufzustellen.
2) Die nöthigen Kostenüberschlaqe dürfen nur von dazu verpflichteten Sachverständigen gefertigt werden und sind den Voranschlägen beizufügen.
3) lieber die Kirchen- und Schulbedürfnisse müssen die Anforderungen der betreffenden Vorstände angelegt und die Vorsehungen damit begründet sein.
4) Die wesentlicheren Abweichungen vom Voranschläge in Beilage Nr. 4 müssen speeiell und genau erläutert und gerechtfertigt werden.
Auch ist anzugeben, ob und welcher Theil der als „baar" bezeichneten Beträge aus irgend einem Grunde indisponibel ist.
5) Sämmtliche Beilagen, also auch die Kostenüberschläge rc. müssen jedem Voranschlagseremplar beigefügt werden.
Bei Berathung des Gemeiudevoranschlags mit dem Gemeinderath werden Sie den Zustand der öffentlichen Gebäude und Wege in sorgfältige Erwägung ziehen und die nothwendigen Mittel in den Voranschlägen vorzusehen nicht versäumen, um solche in gehörigem Stande erhalten zu können. Wir bemerken Ihnen hierbei, daß wir gelegentlich der Rundreisen in vielen Gemeinden eine große Mangelhaftigkeit in der Unterhaltung wahrgenommen haben und deshalb wünschen müssen, daß die betreffenden Bürgermeister es sich angelegen sein lassen, das Versäumte nachzuholen.
Zur Einsendung der Voranschläge selbst bestimmen wir eine unerstreckliche Frist bis zum 15 September d. I.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Kinderschuh, ein Kinderkleidchen, ein kleines goldenes Schlößchen und eine Lochsäge. — Diese Gegenstände können von den Etgenlhümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werben.
Gießen am 1. August 1851. Der Gr. Polizei-Commiffär
L. N o v e r.
Gerichtliche rind Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
1355) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht dahier über das Vermögen des entwichenen Philipp Kaiser II. von Wiesest den förmlichen Coneurs erkannt Hal, werden dessen Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin
Freitag den 15. August d. I., Vormittags 16 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne besonderes Präclusivdecret von ber Masse ausgeschlossen werden.
Gießen am 26. Juni 1851.
Gr. Hess. Landgericht
C. Heyer.
1370) Gießen.
Oeffmtliche Bekanntmachung.
Die Schuldner der Jacob Klotz Wittwe im russischen Hofe dahier, über deren Vermögen Con- curs erkannt ist, werden hiermit aufgefordert, binnen sechs Wochen Zahlung zu leisten und zwar, bei Vermeidung sonstiger doppelter Zahlung, an den bestellten Massecurator, Gr. Hofgerichts-Advocate» Dr. Sundheim Hierselbst. Diejenigen, welche in der Zahlung säumig sind, haben sich nach Ablauf jener Frist zu gewärtigen, daß gerichtliche Schritte gegen sie geschehen.
Gießen am 10. Juli 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht das.
Muhl.


