Ausgabe 
2.8.1851
 
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Besondere Bekanntmachungen.

1456) Gießen.

Bekanntmachung.

Die Geschäftslage der hiesigen Spar- uild Leihkasse-Verwaltung, an welchen Einlagen angenommen und Zahlungen geleistet werden können, werden vom 6. August dieses Jahres an, in dem Schneidermeister Kratz'schen Hause in den Neuenbäuen, der nunmeh­rigen Wohnung des Rechners, abgehalten.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen den 31. Juli 1851.

Die Direktion der Spar- und Leihkasse.

E ck st e i n.

1437) Gießen.

Bekanntmachung.

Die Wegegeldberechtigung der Stadt Gießen betreffend.

Es ist daS Wegegeld, was Jeder nicht in Gießen einheimische Fuhrmann bei dem Gebrauche der städtischen Wege an den Stadttboren zu entrichten hat, sehr häufig umgangen oder gar förmlich verwei­gert worden. Hierdurch ist der Stadtvorstand genölhigt, für die Folge eine geschärfte Aufsicht auf diese Abgabe führen und alle Zuwiderhandlungen zur gesetzlichen Bestrafung anzeigen zu lassen. Damit sich künftig Niemand mit Unwissenheit entschuldigen kann, so ersuche ich die Herren Bürgermeister dieses Be­zirks, in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß Jeder, der die Stadt mit Fuhrwerk berührt und kein Chausseegeld bezahlt hat, Weggeld zu entrichten verbunden ist, und daß Umgehungen dieser Abgabe nach der Verordnung vom 19. Juni 1826, Neg.-Blatt Nr. 17 mit 1 fl. für jeden Kreuzer bestraft werden.

Gießen de» 28. Juli 1851. Der Bürgermeister

K Hch. Ferber.

1388) Gießen.

Aufforderung mt die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihan­stalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 22. Juli bis zum 22. August dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 22. September stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen i haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigcrungstermin gegen baare Zah­lung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.

ICj0" Die Herren Bürgermeister des Regierungs­bezirks werden dringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.

Gießen den 15. Juli 1851.

Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

1438) Gießen.

Holzvcrstelgcrung im Gießener Stadtwalde.

Montag den 4. August l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Philoso­phenwald, Neuhege, Untcrhag, Annaberg, Bruder­winter und Bannwald, nachverzeichnetes Holz öffent­lich versteigert werden.

2*/4 Stecken Buchen-Scheidholz,

1 Stockholz,

32 Wellen » Reisholz,

70 Stecken Eichen-Prügelholz,

3118 Wellen » Reisholz,

4 Stecken Fichten-Prügelholz, 7% '/ Stockholz,

1250 Wellen Reisholz,

3 Stecken Kiefern-Prügelholz,

% "

18700 Wellen

l*/4 Stecken

3'4 "

3'4 "

122 Wellen

Stockholz, u Reisholz, Aspen-Scheidholz,

Prügelholz, u Stockholz, ,/ Reisholz,