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bem Ackerbau nachtheilig. der Staat das Recht sein Eigenthum zu benutzen

wie er wollet und so könne er dah7r auch auf Staatsstraßen Pflanzen was er wolle, wenn er es nur nach dem Gesetze ll)ue.emerk^ P^^lbäume an den Straßen seien dem Privateigenthum schädlich, indem sie die 6eftenbeziehe sich nicht allein auf Obst- sondern auch aus andere Bäume, er $ ^nqt den Ausschußantrag, welcher in veränderter Form angenommen wird. Er lautet: Wir tragen daraus an, daß der Beschwerde der Gemeinde Wetterfeld keine weitere Folge gegeben, als Wunsch des Bezirksrathes aber auszusprechen sei, daß

1 bis nfliuc 93crotbnunci von 1795 nufßcbobcn tvitbif unb ,

2. alle Pappeln zu entfernen feien wo sie in der Nähe von fruchtbarem Gelände stehen um fl.ii- vateigenthum bena^^ $protof0ß aufgenommen, daß er gegen den 2. Theil des Antrages gestimmt habe.

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Engel. Man solle die Aufhebung des ganzeu Gchtzes beantragen. ^^uach die Gemeinden LchL.^iP'LÄK°«-7>°"Ln * 9'9'1"'

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densersah beschädigter Ehaussee-Baume Mammen, will der Beschwerde der Gemeinde Wetterfeld

Berichterstatter Ferber faßt beide Anträg usamm n, wm Fällen niedergeschlagen wissen.

keine weitere Folge geben, die Unterfuchungskosten Ui mch bjc Kosten für die Beschädigung

Meukel ist in so ferne gegen ^Eußan r g^ als er ) Ortsfremden angerichtet wur-

selbst dem Staate zugewiesen haben will, da d,e Beichavigungm meu»-.

den, und es dann doch unrecht fei, wenn die em cm e xmitqlieder weniger um Erhaltung der Obst-

Ferber meint, in diesem Falle wurden anrichteten. Man

Pflanzungen kümmern, ,a sie wurden nlhigzs), Obstpflanzungen, und wenn er solche unter den srasjs ävv«......»««

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