Ausgabe 
30.10.1849
 
Einzelbild herunterladen

82-d

't>en erklärt, Stelle tre-

l oder feine Bestätigung

zerstörlicher 'n bei Ver- ]

men lassen.

He sich auf pelgebühm ehvrde ver-

'rkennt diese

wenn die und wen»

en zunächst chtet, wenn blösung der sschuldenlil- sungsstimme

n mit dem Berechtigten wird. 3« lbcn Jahres ter Dioiiatc

gscapitalicn

: Leistungen wegen Er« besoldnngs- welche bis- | ; Vcrpflich- t die frag-

farr- und ffungscapi- ii-, an die

n vor der den- oder elcher als

)aup.

Zu Nr. R. C. 10136 Gießen am 27» October 1849.

Betreffend: Die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

die Gr. Bürgermeister resp. Beigeordneten des Negierungsbezirks

Zu Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir Ihnen unter Bezugnahme auf unser Um­schreiben vom 21. d. M. in Nr. 84 des Anzeigeblattes, daß Ihre Angaben der Anzahl der Stimmbe­rechtigten zur Wahl cineS Abgeordneten für die zweite Kammer nicht an den Wahlcommissär für die zweite Kammer sondein an den Wahlcommissär für die erste Kammer einzusenden sind.

K ü ch l e r, Pietsch.

Zu Nr. N. C. 10158. 1 Gießen den 30. October 1849.

Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde für die Reiterei.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezlrks Gleßeu an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

In der Provinz Oberhcssen -findet der Ankauf der diesjährigen Nemontepferde für die Rcitcrei am 8. November zu Hungen statt, was Sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß in Ihren Gemeinden bringen wollen.

v. Willi ch.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein kleines seidenes Halötüchelchcn ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 30. October 1849.

Edictalladung.

2021) Gießen. Die Kinder des dahier ver­storbenen pens. Gr. Stadtgerichtsdieners Eonrad Schneider haben dessen Nachlaß nur unter der Rechtöwohlthat des Inventars antreten zu wollen erklärt. Alle, welche rechtliche Ansprüche an diesen Nachlaß haben, werden aufgefordert, dieselben läng­stens binnen 6 Wochen von beute an dahier anzu­zeigen, indem sonst darauf bei Abschluß des Inven­tars keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen den 22. October 1849.

Gr. Hess. Stadtgericht

Muhl. Dr. v. Krug.

Besondere Bekanntmachungen.

2020) Gießen. Das correspondirende Pub­licum wird hiermit benachrichtigt, daß die Dampf­

schiffe Washington und Herrmann während der Monate December 1849 und Januar und Februar 1850 ihre Fahrten zwischen Bremen und New-Uork emstellen, daß mithin vom 15. Nov. d. I. bis zum 15. März 1850 die Briefbeförderung nach Amerika über Bremen mit diesen Booten unterbro­chen ist.

Hinsichtlich der Bricfversendung nach Amerika während der Wintermonate wird bemerkt, daß der­gleichen Briefe, welche jedoch bis Bremen fran- kirt werden müssen, auch in den Monaten December, Januar und Februar von Bremen aus durch Segelschiffe eine sichere Beförderung finden, so fern die Schifffahrt nicht durch anhaltenden Frost gänzlich gehemmt ist.

Gießen den 27. October 1849.

Gr. Hess. Postamt

S ch ö n.