Imzeigebtatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gieren.
W. 77. Sonnabend den 30. September 18A8.
„ „ Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige incl vostaufschlag 1 ft. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Giessen bei der Erpcdition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrücknngSgebühr für die gespaltene EorpuSzeile 2 fr.
Amtlicher Theil.
Auszüge aus den Gr. Negierungsblättern.
Nr. 38 vom 20. September 1849.
Inhalt: Bekanntmachung, die Aufnahme eines Kapitals von Einer und einer halben Million Gulden für den Eisenbahnbau betreffend.
Nr. 39 vom 22. September 1849.
Inhalt: 1) Verordnung, die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des GroßherzogthumS betr.; — 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Posterpedition zu Bodenheim betr.; — 3) Bekanntmachung, die Errichtung einer Chauffeegelderhebung zu Breidenbach velr ; — 4) Bekanntmachung der Ergebnisse der Ver- waltulm des allgemeinen katholischen Kirchenfonds im Jahre 1848; — 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Communalumlagen zweiter Klaffe in der Gemeinde Sellnrod für >848 betr.; — 6) Bekanntmachung , die Niederschlagung der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Ettingshausen, für 18"/., und 18"/,„ betr; — 7) Sterbfälle.
Bekanntmachung,
die Aufnahme eines Kapitals von Einer und einer halben Million Gulden für den Eiscnbahnbau betreffend.
In Gemäßheit des Art. 2 des Gesetzes voin 16. Juli 1842, den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen im Großherzoqthum betr. (Regierungsblatt Nr. 25), wonach die zum Bau der mit den Ständen vereinbarten Haupt-Eisenbahnlinien, sowie zur ersten Anschaffung des Betriebsmaterials erforderlichen Fonds auf dem Wege der öffentlichen Anleihe aufgebracht werden sollen, ist beschlossen worden, für den Bau der Main Weser-Eisenbahn ein weiteres Anlehen von Einer und einer halben Million Gulden aufzunehmen und idasselbe im Wege der Soumissson zu begeben, wenn annehmbare Gebote erfolgen.
Es wird zu diesem Behufe daher Folgendes bekannt gemacht:
1) Die Concurrenten werden eingeladen:
Montag den 8. October 1849, Vormittags 10 Uhr, m Sitzungssaale des Finanzministeriums persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte ihre Soumisssonen verschlossen einzureichen. Die Soumisflonen müssen nach dem in dem Anhänge (Nr. 2) beigedrucktcn Formulare verfaßt sein. Jede wesentliche Abweichung davon hat die Nichtberückstchtigung der Soumission zur Folge.
2) Wenn mehrere Personen sich zur Abgabe einer Soumissson vereinigen, so sind sie für die Erfüllung der durch dieselbe eingegangenen Verbindlichkeiten solidarisch verhaftet. Sie haben für die Besorgung aller auf das Anlehen bezüglichen Geschäfte einen Bevollmächtigten dahier zu bestellen.


