Ausgabe 
27.10.1849
 
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d) wenn die Last bloß hülfsweise (subsidiär) besteht, die zur Bestreitung der principalen Pflicht vorhandenen Mittel des zunächst Pflichtigen, indem alsdann dem hülfsweise Pflichtigen nur der­jenige Werth der Leistung zur Last zu setzen ist, für welchen die Mittel des Hauptpflichtigen nicht anreichm. (Schluß folgt.)

Ginladung.

Die dieftjährige Hauptversammlung des landw.« Vereins von Oberhessen sollte Mittwoch den 31. Oct. stattfinden. Wegen des auf diesen Tag fallenden Ortenberger Marktes wird dieselbe aber nunmehr Mittwoch den 7. November, Vormittags 10 Uhr, indem Gasthause des Herrn Trapp in Friedberg abgehalten und beehren wir unö, die Mit­glieder des Vereins eben so freundlichst als angelegentlichst einzuladen.

Laubach den 22. Oktober 1819.

Der Präsident des landw.-Vereins von Oberhessen

Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die Anzeige der Wohnungen der Studrrenden betreffend.

Bei dem Beginnen der Vorlesungen im Wintersemester 184%o bringe ich die bestehende Vorschrift, wornach die dahier wohnenden Studirenden, selbst dann, wenn dieselben bei ihren Eltern oder Ver­wandten wohnen und ihre bisherige Wohnung nicht geändert haben, binnen den ersten acht Tagen nach Beginnen der Vorlesungen, bei Vermeidung von 1 fl. 30 fr. Strafe auf dem Gr. Polizeibüreau dahier angezeigt werden müssen, zur Nachachtung hierdurch in Erinnerung.

Gießen am 25. Oktober 1819.

Der Großh. Bürgermeister

Gg. Reiber.

Gefundene Gegenstände.

Ein weißes Sacktuch, zwei Schlüsseln und eine Brieftafel sind gefunden und auf 'Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen den 26. Oct. 1819.

Edictalladung.

1882) Gießen.

Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen über den Nachlaß des Ktcbe Rosenbaum von Rod­heim den förmlichen Concursproeeß erkannt hat, werden Alle, welche Ansprüche an diese Masse zu bilden haben, aufgefordert, dieselben in dem auf den 19. November,

Vormittags 9 Uhr anberaumten Liquidationötermine bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses anzumelden und zu begründen. Von den persönlich nicht erschei­nenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger-Ausschusses zustimmen.

Gießen den 2. Oktober 1819.

Gr. Stadtgericht Bott.

Besondere Bekanntmachung.

2007) Gießen. Die Schulgelder fürs dritte Quartal 1819 sind binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen.

Gießen den 22. Oktober 1819.

Der Stadtrechner

Ender s.

Versteigerungen.

1956) Gießen. Die dem ®r; Hofg. - Adv. Briel, Wirth Wissig und der Concnrömasse des Seilermeisters Ph. Berger zugehörenden, in der Gemarkung Staufenberg gelegenen Basalt- und Sandfteinbrüche sollen

Samstag den 3. November, Vormittags 10 Uhr,