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I n den Privathäusern.'
Bei Hrn. Hausverw. Gerbode: Frl. Varnhagen v. Arolsen. — Bei Hrn. Dr. Übrig: Hr. Gebhardt, Jnsp. v. Rod- heim u. Hr. Gebhardt, Affeff. v. Battenberg. — Bei Hrn. Gpmn.-Lehr. Dr. Drescher: Hr. Durring, Pfarr. v. Mittelsinn u. Lr. Röhrig, Privatm. v. Obersinn. — Bei Hrn. Gärtn. Georg: Hr. Georg, Privatm. v. Ockstadt. — Bei Hrn. Rend. Bieler: Frl. Weigand v. Homburg. — Bei Hrn.
Schuhm. Hansisch: Hr. Einbuch m. Sohn, Oecon. v. Billshausen. — Bei Hrn. Stadtrcchn. Enders: Fr. Enders v. Obergleen. — Bei Hrn. Schneid. Weil: Hr Schmidt, Privatm. v. Ilbenstadt. — Bei Hrn. Buchdr. Stich: Hr. Arnold, Schrifts. v. Altors. — Bei Hrn. Bäcker Keil: Fr. Diemer v. Büdingen. — Bei Hrn. Buchb. Schlund: Hr. Dieffenbach, Dr. med. v. Niederhadamar.
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(Eingesendet.)
Wenn man früher über allzustrenge Polizei' klagen mußte, so könnte man jetzt manchmal das Gegentheil beklagen. Wenigstens beweist die hiesige Polizei Rücksicht in Dingen, wo sie gewiß ernst einschreiten müßte, und man macht unter Anderem, was man sich für später vorbehält, einstweilen nur aufmerksam auf Folgendes, weil es mit dem Gesundheitszustand der Einwohner in nahen Zusammenhang kommen könnte. Es ist nämlich ein alter Mißstand in Gießen, daß die Winkel, worin sich der Unrath aus den Häusern ansammelt, fast sämmtlich nach der Straße münden und abfließen, wodurch an manchen Orten in der Stadt ein furchtbarer Geruch entsteht. In den Neuenbäuen findet sich dies vorzugsweise, und hier zieht sogar hinter den Häusern auf der Südseite ein Art Abzugsgraben hin, in welchen die Goßsteine rc. abfließen. Dieser Graben ist seiner ganzen Ausdehnung nach schlecht zugedeckt, und verbreitet daher eine furchtbare, übelriechende Ausdünstung, auch scheint derselbe nur selten oder nie gereinigt zu werden. Zur Erhöhung des Gesundheitszustandes oder zur Annehmlichkeit der Bewohner trägt dieser schreckliche Geruch gewiß nicht bei, und die schlimmen Folgen könnten sehr deutlich werden, wenn etwa die Cholera oder eine andere ansteckende Krankheit unsere Stadt heimsuchen sollte. . Wir halten es daher im Interesse aller Einwohner für höchst nothwendig, daß die Polizei ihre Aufmerksamkeit auf Abschaffung der angegebenen Uebelstände mit Ernst und Strenge richte, wozu vielleicht die Anlegung gemauerter unterirdischer Kanäle am dienlichsten wäre, welche den Unrath aus der Stadt führe, wie dies auch in andern Städten geschieht. Namentlich wünschen wir den schlecht verwahrten Abzugsgraben in den Neuenbäuen entweder öfter gereinigt und fest bedeckt, oder wo möglich ganz unter die Erde verlegt. Wie man .hört, ist die Behörde schon früher um Abhülfe angegangen worden, hat aber angeblich aus dem Grunde abgelehnt, weil erst die Hauptstraßen gepflastert sein müßten, ehe cs an die Nebenstraßen gehe. Ob dieser Grund ein wirklich stichhaltiger sei, ob man nicht alsbald Gegenmaßregeln treffen könne und solle, um diese schädlichen, übelriechenden Ausdünstungen zu entfernen, ohne erst
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abzuwarten, bis vielleicht über Jahre und Tage endlich gepflastert wird, das überlassen wir dem Urtheil des Publikums. Die Sache ist jedenfalls wichtig genug, daß auch die oberen Behörden eingreifen, wenn man in erster Instanz allzusehr zögert und nicht für baldige, schnelle Anstalten zur Abänderung sorgt. Jedem Fremden, der Gießen besucht, sind diese Dinge schon höchst unangenehm ausgefallen, und sie haben auch der Stadt, was die Reinlichkeit betrifft, gerade keinen besonders guten Ruf erworben.
Die Bestimmung von Prämien aus dem Fuhr'schen Stistungskapitale für Bolksschul- lehrer in den drei Provinzen des Groß- herzogthnms Hessen-
Nach Art. 24 des Edicts über das Bolksschulwesea im Großherzogthnm Hessen (d. d. 6. Juni 1832, Reg.-Bl. 1832 S. 431). ist die LandwirthschaftS- lehre als bedingt nothwendiger Lehrgegcnstand für die Volksschulen des Großherzogthums Hessen erklärt und soll ihre Aufnahme in die Unterrichtsfächer der Volksschule von dem künftigen Berufe der Schüler und von den örtlichen Umständen bedingt sein.
Wenn hiernach angenommen werden darf, das die Landwirthschaftslchre an nicht wenigen Volksschulen des Großherzogthums zu den Lehrgegenständen gehört, so nehmen wir bei der hohen Wichtigkeit dieser Lehre in einem ackerbautreibenden Staate, wie der unserige, gerne Veranlassung zu Anerkennung besonderer verdienstlicher Leistungen hierin, indem wir hiermit die Summe von 150 fl. (und zwar je 50 fl. pr. Provinz) aus dem uns zugeflossenen Fuhr'schen Stiitungskapital von 1000 fl., für diejenigen Volksschullehrer aussetzen, welche in Ertheilung jener Lehre in dem Schuljahre 184%0 am nützlichsten gewirkt nnd dies bei einer auf dießfallsige Meldung von uns veranstaltet werdenden näheren Prüfung nachgewiesen haben werden.
Darmstadt, den 1. September 1849.
Die Großh. Centralbehörde der landwirthschastlichen Vereine.
v. Bechtold. Zeller.
Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.


