Ausgabe 
21.7.1849
 
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Tare und Gebühr. ITTfr?

1.

2.

3.

4.

IV. Neber Gebühren -er öffentlichen Anwälte:

An Gebühren für Beschäftigung in einer Assisensitzung sind den öffentlichen Anwälten per Tag zu bewilligen fünf bis zu zehn Gulden nach dem Ermessen des Gerichts.

Allgemeine Verfügungen.

Bei denjenigen Geschäften, für welche in Gemäßheit vorstehenden Tarifs die Taren nach dem Zeitaufwande berechnet werden, sind, mit Ausnahme der Geschäfte unter IV. oben, die im §. 4 der Großherz. Stempel- und Tarordnung von 1822 be­stimmten Ansätze zur Richtschnur zu nehmen, und zwar für Geschäfte an den Cri- minal-Senaten und an den Assisenhösen die für Mittelgerichte vorgeschriebcnen Taren.

In Ansehung der Diäten und Transportkosten des Richterpersonals sind die bestehenden Vorschriften auch hier anwendbar.

Urtheile und Zwischenerkenntnisse, wodurch Cassation von früheren Entscheidungen, Frei­sprechung oder Freilassung ausgesprochen, oder wodurch lediglich zur Wahrung all­gemeiner öffentlicher Interessen, beziehungsweise vermöge der richterlichen Official- Pflicht erkannt wird, sind taxfrei zu erlassen.

Im Uebrigen haben die Gerichte die in den §. §. 1 30 der Vorordnung vom 27. August 1822 sonst getroffenen allgemeinen Verfügungen, so weit sie auf das münd­liche und öffentliche Strafverfahren anwendbar, zu befolgen.

Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatte in Kraft.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigcdrückten Staatssiegels.

Darmstadt, den 28. Juni 1849.

(L. s.) LUDWIG.

v. Lindelos.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Ein schwarzer Schleier und ein Federmesser sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier ab­gegeben worden.

Gießen am 19. Zuli 1849.

Versteigerungen.

1326) Gießen.

Montag den 30. d. M., Mittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus aus freiwilliges An­suchen der Heinrich Eiff's Wittwe dahier das der­selben zustehende Grundb. nfilftr.

27152-53 300 Baumstück auf der Rothohl, der Rentamtmann Koch's Wohnung gegenüber,

öffentlich meistbietend versteigert werden, und zwar mit der Hafer- und Obsternte, da letztere dieses Jahrs wieder bedeutend ist.

Zugleich wird bemerkt, daß auf ein annehmbares Gebot die Genehmigung sogleich ertheilt werden wird.

Gießen den 18. Juli 1849.

Der Beigeordnete R ü h l.

1345) Gießen.

Dienstag den 21. d. M., Morgens 10 Uhr, soll die zur Herstellung einer Abfahrt am Schiffen« bergerwcg erforderliche Maurerarbeit im Betrag von 11 fl. 22 fr. an die Wenigstnehmendcn ver­steigert werden.

Gießen den 20. Juli 1849.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.