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Gießen den 2. März 1849.
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^'d^dschußbericht rügt ernstlich das Benehmen des Ortsvorstandes zu Beuern, glaubt aber, daß dik Wahl die einmal definitiv genehmigt sei, nicht mehr verworfen werden könne. Der Antrag des B geht dahin: , ,
a. Die einmal für gültig erklärte Wahl aufrecht zu erhalten; dagegen
ÄwV künftigen Gesuchen auf keine Decretur der Transportkosten, die Benutzung,derEisenbahnen ausgenommen, eingehen, wenn nicht die wirklichen A " ^3 e nmt Urkundenbeschem gt
Beschlossen in der Plenar-Sitzung des Grvsrhsrzvglich Hesstschen Hosgerrcyrs oer
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Gießen.
Protokoll
der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.
Zehnte Sitzung vom 9. Januar 1849.
Vormittags 9’4 Uhr. , , ,,
Anwesend: Reg.-Rath v. Millich und 9 Mitglieder des Bezirksrach,
1) Ferber verliest das Protoeoll von der Nachmittagssitzung des 5. Januars. ^
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Kleinlinden, um Ausnahme als Ortsbürger dahin. Petent ist m Klemlmden geboren, fein Baker war bürqer allda, also kann er nach Art. 41 bis 43 der Gemeindeordnung von der Aufnahme nicht zuruck z wiesen werden, sobald er zu den gesetzlichen Leistungen sich versteht.
Daß "der Bez-Rath sich dafür ausspreche, daß dem Petenten das Ortsbürgerrecht in Kleinlinden B verweigert werden könne. Die Acten enthielten noch Gründe des Gemeinderathsc m Klemlinden, wnui Petenten die Hcirathserlaubniß verweigert werden müsse. Da der Bez.-Rath hierüber mcht zu ents) hat trug Berichterstatter darauf an, daß von dieser Sache völlig abzusehen ,et.
' Der Antrag des Ausschusses wurde nach kurzer Verhandlung angenonnmn. _ ,,wr....
5) Auf der Tagesordnung stand die Verhandlung über die Wahl des Bez -Raths nn V .Wahl !
Da diese Wahl bereits am 7. Deeember 1848 definitiv bestätigt worden, liest Vor,, das Protoeoll jener Atzung und äußerten, tie Art. 23 und 24 des Gesetzes vom 31. Juli 1848 vor, sowie er uberW im voraus die Hauptgesichtspunkte angibt, auf die es hier ankommt. , . 6 < ■ w
Engel erstattet nun Bericht über die Wahl selbst. — Aus dem Bericht ging hervor, < Wahl sehr bedeutende Fehler vorgekommen sind. In Beuern wurde gar nicht einmal eine eigne W Aon ernannt, sondernder Geineinderath bestimmte daß da bei frühen Wahlen einige ihrer W* in ter Commission gewesen, tie übrigen nach unt nach, dieses Geschäft übernehmen sollten. Run ha tc a° bei der ersten Einsendung der Wahlaeten, der Bürgermeister und Gememderath ausdruckttch beglaubig^,dk die gesetzliche Ernennung der Commission statt gefunden. Endlich erst, nachtemd^WMvomV.Tl^^ längst genehmigt war, sendet ter Bürgermeister eine Reklamation ein, worin tao wahre Sachverhaltmß
Georgi.
a vdt. Dr. Muhl.


