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Stadt Md des Regierungsbezirks Gießen.
23»Dienstag den 20. März I M9.
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MMtlLcher Theil.
Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt Nr. 14,
vom 13. März 1849.
Inh alt: 1) Verordnung, die durch Art 10 der Verordnung vom 1. October 1848 ungeordnete Beschränkung der Haussuchungen betr.; — 2) Bekanntmachung, die Leitung der Necrutirungsangelegenheiten betr.; — 3) Bekanntmachung, die Klassification der zur allgemeinen geistlichen Witiwenkaffe deS Großherzogthums berechtigten und verpflichteten Stellen betr.; — 4) Bekanntmachung, die Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1849 betr.; — 5) Umlagen zur Bestreitung der Com- munalbedürfniffe in' den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Bingen für 1849 ; — 6) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen zweiter Klasse ter Gemeinde Burkhardsfelden, im Regierungsbezirke Gießen, für 1848 betr.; — 7) Dicnstnachrichten; — 8) Dienstentlassung; — 9) Versetzungen in den Ruhestand.
Verordnung,
die durch Art. 10 der Verordnung svorn 1. October 1848 angeordnete Beschränkung der Haussuchungen betreffend.
8 nDWIG III. Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. re.
Nachdem Uns vorgetragen worden ist, welchen Erschwerungen ein genügender Schutz des Waldcigcn- chums gegen die darauf fortwährend unternommenen Angriffe durch die eingetretene Beschränkung der Haussuchungen bei der Ausdehnung der Gerichtsbezirke unterliegt, haben Wir verordnet und verordnen wie folgt:
Art. 1. Der Art. 10 der Verordnung vom 1. October 1848 in Bezug auf Forststrafen und Forstverwaltung ist aufgehoben.
Es sollen jedoch von Forstschiitzen unter den bis dahin vorgeschriebenen Formen Haussuchungen nur in den §. 11. Nr. 3. Lit. a, der Instruktion vom 12. Juli 1841 bezeichneten Fällen der Entwendung oder Beschädigung von Walderzeugnissen, mit Ausschluß aller andern, vorgenommen werden.
Art. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatte in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt den 7. März 1849.
(L. s.) LUDWIG.
Jaup.


