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Zu Nr R. C. 6080. Gießen am 16. Juni 1849.
Betreffend: Antrag des Abgeordneten Heldmann bezüglich der durch den Transport von Schüblingen und armen Kranken entstehenden Kosten.
Die Grvßherzoglich Hessische
Regierungs-Commission
des
Regierungsbezirks Gießen
nn die
Gr. Bürgermeister des Negierungsbezirls Gießen.
Bei den vorgekommenen Zahlungsanweisungen der Kosten, die durch Transport von Schüblingen und armen Kranken enistehen, in den, an den betreffenden Straßen gelegene» Gemeinden, welche nach unserem Schreiben vom 21. März l. I. auf die Oberpolizeikasse übernommen werden, hatte sich der Anstand ergeben, ob darunter auch die Kosten für inländische Armen-Kranken-Fuhrenrc. im Allgemeinen, und namentlich auch diejenigen Gemeinden, die auf Nebenstraßen, nicht im Skraßenzuge der Hauptstraße belegen sind, inbegriffen seien?
Wir habe» deßhnlb höchsten Orts angesragt, und die Entschließung erhalte», am Schluß des l. I. ein Verzeichniß derjenigen Kosten, welche durch Transport armer inländischer Kranken entstanden sind, zu einer weiteren Prüfung der Erheblichkeit der erhobenen Anstände vorzulegen. Um dieser höchsten Aufgabe Folge geben zu können, ist es noth- wendtg, daß die in Frage stehenden Kosten in zwei verschiedenen Verzeichnissen getrennt, und zwar:
1) das Eine die eigentlichen Schnbfnhren der In- und Ausländer und die Armen-Krankeii- Fuhren der Ausländer;
2) das Andere die Armen-Kranken-Fuhren von Inländern enthaltend,
»ach beigehendem Formular *) aufgestellt und zur Decretur bei uns eingereicht werden.
K ü ch l e r. Hallwachs.
*) Tic Formulare find bei G. D. Brühl I in Gießen zu haben.
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