Ausgabe 
17.3.1849
 
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prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. April staltfindet.

Nach fruchllosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin, gegen baare Zahlung einlösen können.

Pfänder ans wollenen Stossen müssen unbedingt eingelöst werden.

Gießen den 16. Februar 1849.

Die Pfandhausverwaltung: Bieler. Pfeil.

497) Gießen. Auf Veranlassung Gr. Rent­amts dahier wird hierdurch bekannt gemacht, daß diejenigen hiesigen Einwohner, welche auf ange­wandte Erecutionömittel ihre älteren Schuldigkeiten, namentlich aus dem Jahre 1847 noch nicht berich­tiget haben, bei Versteigerungen von Domanialge- fallen nicht mehr zugelassen werden können.

Gießen den 14. März 1849.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

466) Gießen. Herr Oberfinanzkammeraeces- sist Siebert von Darmstadt ist als Rentamisvicar für das hiesige Rentamt bestellt worden, welches ich mit dem Bemerken zur Kenntniß der hiesigen Einwohner bringe, daß nur Dienstags und Samstags Zahlungen geleistet und Guthaben bei der Casse in Empfang genommen werden kön­nen, jowie daß nur durch denselben während dieses Vicariats rechtsgültig quittirt werden kann.

Gießen den 12. März 1849.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

462) Gießen.

E i n I a d u n g.

In einer vor Kurzem abgehaltenen Bürgerver­sammlung in Betreff des Schutzes der Stadlwal­dungen gegen die Eingriffe Unbefugter, ist der An­trag gestellt und zum Beschluß erhoben worden, eine Einladung ergehen zu lassen, daß sich die hie­sigen Bürger re. an dem Schutze der Stadtwaldun­gen durch directes Einschreiten betheiligen und zu diesem Behuf förmlich verpflichten lassen mögten. In Folge dieses Beschlusses ladet der Stadtvorstand diejenigen Bürger und Einwohner der Stadt Gie­ßen, welche die Absicht und den Willen haben, in dieser Weise zum Schutze des gemeinheitlichcn Ei- genthums hinzuwirken, hierdurch ein, diese Absicht bei der unterzeichneten Behörde zu erklären, damit das Weitere dann veranlaßt werden kann.

Gießen den 9. März 1849.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

481) Gießen.

Versteigerung von Steinlieferung. Mittwoch den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Wohnung des Wirths Reuschling zu Kleinlinden das Brechen, Anfahren und Aufsetzen von circa 200 Eblkl. Steinen zu Uferbauten an der Lahn, von den Steinbrüchen an der Teufels­mühle, an die Wenigstnehmenden öffentlich verstei­gert werden.

Gießen den 15. März 1849.

Gr. Kreisbaumeister Holzapfel.

476) Gießen.

Holzversteigerung.

Freitag den 23. d. M., soll in den Domanialwalddistrikten Zellroth, Tem­pel, Buchenberg, Sonnenberg, Häuserborn und Schiffenberg, nachverzeichnetcs Holz versteigert werden: 2% Stecken Buchen-Scheidholz, A'A » n Prügelholz,

2 » Eichen-

1% Obstbaum

107 ,, Kiefern-

82% » Buchen-Stockholz,

4 n Eichen-

1 n Obstbaum-

40% u Kiefern-

4300 Wellen Buchen - Reißholz,

2500 « Eichen-

75 u Obstbaum-

5650 u Kiefern- u

1500 Dornen-

3 Eichenstämme mit 100 Cfß.,

2 Etzbeerstämme 23

16 Fichten- 148

4883 Nadelholzstangen 976

Die Zusammenkunft ist auf der Schiffenberger Chaussee an der Waldmeisterswiese

Vormittags 9 Uhr.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Credit bis Johannis d. I. gestattet.

Gießen am 16. März 1849.

Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg Dr. Draudt.

463) Gladenbach.

Holzversteigerung im Reviere Gladenbach.

Donnerstag den 22. und Freitag den 23. März d. I.,