Ausgabe 
14.4.1849
 
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Menkel rechtfertigt sich über den ihm von Jemand gemachten Vorwurf, als fei er nicht konsequent geblieben, weil er doch für die Aufnahme des Juden in Waldgirincö gestimmt habe.

Engel verliest hierauf die ihm von dem Bittsteller übergebenen Patente, wornach sich hcrausstcllt, daß sie keinen Haustrhandel betreiben. Ja der Vater wolle sogar die Steuerzettel der Vermögenssteuer noch nachweisen, um zu zeigen, ohne Handel leben zu können, was wir nicht berücksichtigen könnten.

Ferber. Es sei dies -allerdings eine andere Sache und ändere seine Ansicht, wenn ein Schacher nicht bestände.

Mcukel. Er wolle Ferber beistimmen, aber doch auch nachweisen, daß sie schachern, und führt zu einem Erempel die unsicheren Vermögensverhältnisse der Handelsleute, Hauche Homburg an, der als großer reicher Jude gegolten mid später beinahe ohne Vermögen geendigt habe. Er will auf Professionen hingewiesen haben.

Di eterich berichtigt Ferbers Ansicht. Es sei gesetzmäßig, daß der Viehhandel auf Schacherweise nicht betrieben werden dürfe, dcßhalb sei es auch natürlich, daß dieser Ausdruck nicht im Patente enthal­ten sei. Glaube aber deshalb ja Niemand, daß solche Juden den Pichhandel auf gesetzliche Weise betrei­ben. Schmand hat uns ja sehr traurige Verhältnisse diescrhalb geschildert, und er habe sich diesen Mor­gen auf seinem Herwege wieder überzeugt, wie die Steinbacher Juden mit Vieh an Seiler führend auf der Straße wandeln. Juden will er, weil sie Juden sind, nicht zurückweisen, aber Handwerker, ehrliche rechtliche Erwerbe wolle er fördern, und halte er es für Pflicht, hierauf möglichst hinzuwirken.

Reg.-Comm. erläutert, wie das Umherführen des Viehes zum Handel nicht verboten sei.

Bernde ck hält diese Händel für erlaubt, da ja auch auf Hausirhandel Patente gegeben würden.

Engel macht darauf aufmerksam, wie Gerson Katz ein nicht unbedeutendes Grundvermögen habe, im Werthe von 1800 fl.

Ferber. Es sei hier eine eigenthümliche Frage. Die Gemeinde wolle unter Bedingungen von ho­hen Einkaufssummen diese Leute aufnehmen, oder sie sollten auf Gemeinde-Nutzungen verzichten. Schlägt vor, zu vermitteln, und die Aufnahme unter Bedingungen wegen des Einzugsgelds zu gestatten.

Präsident will auf Bedingungen und Rücksichten der Einzugsgelder nicht eingegangen wissen.

Engel fragt, ob man nicht zweckmäßiger die Entscheidung zurückstelle.

Bernd eck im Allgemeinen mit Ferber einverstanden. Man solle da, wo die Gemeinden um Er­höhung des Receptionsgeldes eingekommen, die Entscheidung zurücksetzen.

Reg.-Comm. weist darauf hin, wie der Bezirksrath entscheiden müsse.

Dieterich kommt auf die frühere Hinweisung deö Reg.-Comm. zurück. Das Umherführcu des Viehes sei wohl erlaubt, aber nicht das Anbieten, Aufdringen des Handelns. Vor einigen Jahren fei man auch sogar noch außer der Publikation der Verordnung, in der landwirthschaflichen Zeitschrift noch­mals darauf zurückgekommen, um den Landbewohnern eine so wichtige Verordnung für sie, ins Gedacht- niß zu rufen. '

Engel will sich hier nur an den konkreten Fall halten und nach moralischer Ucberzeugimq auf den Grund erfüllter gesetzlicher Bestimmung abstimmen. Unter Bedingungen die wir nicht anerkennen dürften wolle die Gemeinde die Aufnahmen gewähren. Er wünfche Abstimmung. '

Mcnkel will sie Sache noch um 1 Jahr hinausgefetzt wissen.

Präsident läßt über die drei Gesuche gemeinschaftlich abstimmen, worauf Ansschußantrag um Aufnahme verworfen wird. v J

K liebe, Bernd eck und Engel bemerken, daß sic für die Aufnahme gestimmt hätten.

Li nd enstr uth verließt den Bericht wegen des Gesuchs des Herz Wallenstein aus Großenbufeck nm Aufnahme als OrtSburger dahin und trägt auf Abweisung an.

Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen.

"stattet mündlich Bericht über den Antrag von Dieterich auf Aushebung der Tanzconccssionen.

Er ist im Wesentlichen mit dem Antrag eiiiverstandcn. Die Freiheit der Bürger dürfe von der Po­lizei nicht bevormundet werden, was aber auch nicht geschehen wäre. Auf Bürgermcistcrantrag seien die .Lanz-Eoncefuoucn erfolgt, und auch auf Steuern eingekommen, und oft hätten örtliche Rücksichten gegen Danzerlaubnisse vorgelegen, z. B. allgemeine Trauer, Theuruug u. s. w. Niemals habe aber auch die Polizei vvrgefchrleben, welche Tänze man tanzen müsse. Er empfehle aber den Antrag.

Da Niemand das Wort ergriff, wurde abgestimmt und der Antrag angenommen. Engel erstattet mündlichen Bericht über den Antrag von Dieterich über Aufhebung des Rechts der Fischerei in nicht schiff­baren Gewässern stoischen fremden Grundeigenthümcrn. Er verliest den Antrag mit einer neu überreich­ten Eingabe von 76 Unterschriften.

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