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§ er 6er verliest den von Bernbeck abgefaßten Bericht, über das Gesuch des Nathan Katz zu Langgöns um Ortsbürgeraufnahme dahin.
Der Bericht beantragt das Gesuch zu gestatten. — „ ,, .
Dors läßt abstimmen und in Ermangelung eines genügenden Vermögens-Nachweises, indem Petent nach den Acten nur sich erboten habe, ein Vermögen von 12 bis 1400 fl. nachzuweisen, wurde der Antrag
Menkel erstattet Bericht über das Gesuch des Süßkind Meyer von Langgöns um ortsbürgerliche Aufnahme dahin, und beantragt aus demselben Grunde wie in vorhergehendem Falle, auf Abweisung des Gesuchs: welcher Antrag angenommen wurde. , . „ . ,
Menkel erstattet Bericht über das Gesuch des Moses Martin von Langgons, um Ortsburgerausnahme dahin, und beantragt in Ermangelung fehlenden Nachweises über schuldenfreies Vermögen, das Gesuch ab-
zuwcisen.
Der Antrag wurde angenommen. „ ,.
Menkel "erstattet Bericht über das Gesuch des Moses Katz von Langgons um Ortsburgeraufnahme dahin, und beantragt aus dem in dem vorhergehenden Falle hervorgehobenen Grunde das Gesuch abzuweisen; welcher^Antrag^"^nom ßier das Gesuch des Lazarus Bär von Langgöns um Ortsbürgeraufnahme dahin, und beantragt, weil die nöthigen Nachweise fehlten, das Gesuch abzuweisen; der Antrag wurde ange-
um Ortsbürgeraufnahme das Gesuch abzuweisen.
um Ortsbürgeraufnahme
Menkel erstattet Bericht über das Gesuch des Samuel Katz von Langgöns dahin, und beantragt, da ein schuldenfreier Vermögens-Besitz nicht nachgewiesen sei, Dieser Antrag wurde angenommen.
Engel berichtet weiter über das Gesuch des Philipp Walther von Beuern „ .. . ■ ..
nach Altenbuseck, und beantragt, da auch jetzt noch nicht der dem Petenten ausgegebene Vermogensuachweis, den er beizubringen sich erboten habe, vorliege, das Gesuch abzuweisen.
F. Steinberger.
Die Protoeollführer: K i e b e. Engel.
Dieser Antrag wurde angenommen. , r ,
Die Tagesordnung war hiermit erschöpft und es wurde über folgende nachträglich eingegangene Acten- stücke, Gesuch "des Isaac Klipstein von Altenbuseck um Aufnahme als Ortsbürger dahin noch weiter verhande t.
Engel erstattet hierüber mündlichen Bericht, und beantragt wegen mangelnden Gemcinderathö slro- tocoll, das Gesuch abzuweisen; welcher Antrag angenommen wird.
Kliebe verließt das Protoeoll über die Sitzung am 8. Januar Nachmittags, welches genehmigt wird.
Als Tagesordnung für heute Mittag, wurde das Vorlesen mehrerer Protoeolle bestimmt, und die Sitzung um 4 Uhr festgesetzt.
Hiermit wurde die Tagesordnung geschlossen.
Dieses Protoeoll wurde vorgelesen und genehmigt.
Der Vorsitzende:
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Ausrechihalümg der öffentlichen Rnhe und Ordnung betreffend.
Die in neuester Zeit immer noch staltfindenden nächtlichen öffentlichen Ruhestörungen, über welche von vielen Bewohnern hiesiger Stadt die lautesten Klagen geführt worden, haben den Stadtvorstand veranlaßt, die hie auf bezüglichen Vorschriften, nachdem solche einer Revision unterworfen und in verschiedenen chunc- ten abgeändert worden sind, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, hoffend daß nicht die uu- anaenebme Notbwendigkeit eintreten möge, deßfallsige Anzeige dem Gerichte zur Bestrafung abgeben zu muffen und mit dem Anfügen, daß diese Polizeivorschristen nur diejenigen Strafen über Storung der offen - lütten Ruhe und Ordnung enthalten, welche nicht durch Thatsachen herbeigeführt erscheinen, die nach de Bestimmungen des Strafgesetzbuches als strafbare Haiidlungen betrachtet werden muffen.
1) Wer die öffentliche Ruhe, sei es bei Tag oder zur Nachtzeit, in den bewohnten Oadttheilen, s wohl innerhalb als außerhalb der Stadtthore durch unanständiges Singen und Schreien oder ) sonstigen Lärmen und Scandal stört, soll deßhalb für jeden einzelnen Fall mit einer Geldstrafe von 30 bis 1 fl. bestraft werden.


