Ausgabe 
12.5.1849
 
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Nr. R. C. 4807. Gießen am 1. May 1849.

Betreffend: Theilung von Gebäuden.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

a n

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Da die Bestimmungen des höchsten Ausschreibcns vom 26. Juni 1833 in obigem Betreffe, in einzelnen Punkten dem Grundsätze, daß der Eigenthümer über sein Eigenthum frei verfügen kann, Wider­streiten, so hat unö die höchste Staatsbehörde auf unser» Antrag zu deren Abänderung dahin ermächtigt: Die Erwägung, ob wegen der Privat-Verhältnisse der Bittsteller um Haustheilung und in welchem Maße erforderlich sei, oder nicht, hat für die Folge zu unterbleiben, dagegen bleibt die Prüfung der Zulässigkeit derselben in polizeilicher Beziehung bestehen.

Gesuche wegen Haustheilung sind zu dem Ende wie bisher bei dem Gr. Bürgermeister vorzubringen und von demselben zur Genehmigung der Reg.-Com. vorzulegen. Der dcßsallsige Bericht hat sich ledig­lich darüber zu verbreiten, ob eine Trennung der Feuerungsanstalten dabei stattfindet, und die Gebäude- theilung überhaupt so erfolgt, daß eine Unterhaltung der gesonderten Theile, wenigstens der Hauptsache nach, für sich geschehen kann. Flurbuchsauszug und eine deutliche, schriftliche Beschreibung der Hofraithe und der beabsichiigten Theilung in doppelter Ausfertigung sind dem Berichte beizuschließen.

Die Bestimmung, wonach bei zu theilenden Gebäuden, die etwa darauf ruhenden Grundbeschwerden abgelöst werden müssen, bleibt bestehen.

K ü ch l e r.

Pietsch.

Gießen.

Protokoll

der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.

Dreizehnte Sitzung vom 12. Januar 1849.

Vormittags 9 Uhr.

Anwesend r Reg.-Rath v. Willich und 8 Mitglieder des Bezirksraths,

Der Bors, eröffnet die Sitzung und verliest die Tagesordnung.

Engel und Kliebe übernehmen die Führung des Protocolls.

Dieterich verliest das Protocoll über die gestrige Vormittags-Sitzung, und der Vorsitzende über die gestrige Nachmittags-Sitzung.

' Beide Protocolle werden genehmigt.

Bernbeck hatte sich durch Unwohlsein entschuldigt.

Ferber trat ein und erstattet alsbald Bericht, über das Gesuch des Heinrich Wagner von Großen- linden, Wasserleitung betr. und beantragt die Sache als nicht für die Competenz des Bez.-Raths gehörig, zu- rückzuweiscn. Wurde angenommen.

Engel erstattet Bericht über das Gesuch des Heinrich Laub von Londorf um Ortsbürgerausnähme da­hin, und beantragt, der Bez-Rath möge sich für das Gesuch des Petenten aussprechen.

Nach einer längeren lebhaften Debatte, bei welcher Reg.-Rath von Willich nachwies, daß Petent den eigenthümlichcn schuldenfreien Besitz des Jnferendumö keineswegs nachgewiesen habe, wurde der Ausschüßan- trag angenommen.

Dieterich und Lindenstruth verlangen zu Protocoll, daß sie gegen das Gesuch gestimmt haben.