Ifnzcigrsslatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
Jtfc 29 Dienstag den io. April 18419.
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Edictalladungen.
604) Gießen. Fuhrmann Jacob Simon dahier, welchem die Verwaltung seines Vermögens entzogen wurde, ist unter Curatel der hiesigen Bürger Andreas Möhl und Georg Heinrich Lony gestellt worden; was zur Folge Hal, daß von nun an Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der genannten Cu- ratoren von Jacob Simon gültig nicht abgeschlossen werden können. Zugleich werden alle, welche irgend Forderungen an Jacob Simon haben sollten, anfge- sordert, solche so gewiß binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen und zu begründen, als sonst bei Regulirung der Vermögensverhältnisse des Jacob Simon darauf keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 30. März 1849.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Muhl. Wörner.
465) Grün berg. Die Kinder der vorlängst verstorbenen Franz Bauers Eheleute von Lauter, namentlich Anna Catharina Bauer, Johann Daniel Bauer, Elisabetbe Bauer, Anna Maria Bauer und Anna Margaretha Bauer, sind schon seit vielen Jahren abwesend, ohne daß bezüglich ihres Aufenthaltsortes das Mindeste bekannt wäre. Da dieselben fämmtlich das 70. Lebensjahr überschritten haben, so werden auf den Antrag der Präsumtiverben die genannten Franz Bauers Kinder oder deren etwaige Leibeserben aufgefordert, in Zeit 3 Monaten von heute au, sich zu Empfangnahme der in einigen Hundert Gulden bestehenden, seither curatorisch verwalteten, Vermögensmasse, dahier anzumelden, widrigenfalls dieselbe den sich legitimirenden nächsten Scitenverwandten erblich überlassen werden wird.
Grünberg den 21. Februar 1849.
Gr. Hess. Landgericht daselbst.
1 Welcker.
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Besondere Bekanntmachung.
Es ist nothwendig gewesen die von der ehemaligen Kreisvcrwaltung in Nr. 91 des 1847r Anzeigeblatts veröffentlichte Friedhofs-Ordnung in mehreren Beziehungen einer Abänderung zu unterwerfen. Die auf solche Art zu Stande gekommene neue Friedhofs-Ordnung, wird nunmehr nachstehend zur Kenntnis) des hiesigen Publikums gebracht.
Gießen den 4. April 1849.
Der Bürgermeister.
Gg. Reiber.


