Ausgabe 
8.9.1849
 
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Bekannt!» a ch u n q.

Der nachstehend signalisirte Taubstumme, der seinen Namen unleserlich etwaJohannes Grast" schreibt, ohne jedoch seine Heimath angeben zu können, befindet sich seit dem Juni v. I. bei Gr. Säch­sischem Justizamt Geisa.

Auf Anstehen dieser Behörde ersuchen wir Jedermann, der über das bezeichnete Individuum irgend einen Aufschluß zu geben im Stande sein sollte, denselben an uns gelangen zu lassen.

Die Großh. Hess. Negierungs-Commission des Regierungsbezirks Gieren

v. W i l l i ch. H a l l w a ch s.

Alter: 40 Jahre, Größe: 5' 8" Statur: untersetzt, Haare: braun, Stirne: hoch, Augenbraunen: braun, Augen: dunkelblau,

Besondere Kennzeichen: von einem Schüsse herrührend.

Signalement.

Nase: stumps und eingebogen,

Mund: mittelgroß, Bart: braun, Kinn: rund, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund.

An der linken Schulter, vorn und hinten eine Narbe, anscheinend

Bekannt m a ch » n g.

Im Interesse deö reisenden Publikums und für Wahrung der durchaus nöthigen Präciston im Postdienst sieht man sich veranlaßt, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Bei den hier beginnenden (Sourfen nach Fulda, Battenberg (Arnsberg), Coblenz und Büdingen kann nur dann auf e ne sichere Mitbeförderung gerechnet werden, wenn die Anmeldung zur Reise minde­stens eine volle halbe Stunde vor der festgesetzten Abgangszeit geschehen ist; melden sich später noch Per­sonen, so finden solche dann Beförderung, wenn im Hauptwagen oder in dem bereits bestellt gewesenen Beifuhrwerk noch freie Plätze vorhanden find. Bei den hier durchpassirenden Coursen von Cassel nach Frankfurt et vice versa muß die Anmeldung zur Reise vor der Ankunft der betreffenden Post geschehen, um auf sichere Beförderung rechnen zu können; die Annahme von Personen während der Erpeditionszeit dieser DurchgangSposte» beschränkt sich ebenfalls auf die noch vorhandenen Räume in den bereits be­stellten Wagen.

Das Gepäck der Reisenden, dessen einzelne Theile stets mit bereu Namen und Reiseziel zu versehen ist, soll zwar eine Stunde vor Abgang des Wagens und zu den Nachts oder in der Frühe deö Morgens abgehenden Posten schon am Abend vorher aufgegeben werden; es wird jedoch solches auch noch mit der betreffenden Post befördert werden, wenn dasselbe

a) bei den genannten hier beginnenden Coursen eine volle halbe Stunde vor der Abfahrt und

b) bei den durchpassirenden Coursen noch so zeitig vor dem Eintreffen des Wagens aufgegeben wird, daß das Wiegen und tariren desselben ohne störende Einwirkung auf die rechtzeitige Abfertigung des Wagens noch vorgenommen werden kann.

Ebenso wie man gerne bereit ist, die dem reisenden Publikum in vorstehenden Anordnungen zugedachten Vortheile und Bequemlichkeiten noch zu erweitern, sobald und so lange es der Dienst erlaubt und das allgemeine Interesse nicht benachlheiligt wird, darf mau auch die Erwartung aussprechen, daß das Publikum durch Beobachtung dieser Vorschriften die in seinem eigenen Interesse begründete Pünktlichkeit des Postdiensteö berörbern hilft.

Gießen den 6. September 1849. Gr. Hess. Postamt

Schön.

Edictalladungcn.

1600) Gieße n. Forderungen und Ansprüche aller Art an den Nachlaß des verstorbenen Wirths August Rupp zu Gießen, über welchen der Con- cursproceß erkannt worden ist, sind bei Vermeidung

des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse im Termin

Montag den 12. November l. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen. Bei den weiteren, in diesem Termine über vergleichsweise