Ausgabe 
6.1.1849
 
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C. Der Regierungsbezirk Friedberg in die Recrutirungs-Distrikte: a) Friedberg.

b) Hungen. ,

D. Der Regierungsbezirk Nidda in die Recrutirungs-Dlstricte:

a) Nidda.

b) Büdingen. , _,r , L

L. Der Regierungsbezirk Biedenkopf in die Necrutirungs - Distrikte :

a) Biedenkopf.

b) Vöhl. m ,

F. Dest Regierungsbezirk Darmstadt in die Recrutirungs-Dlstricte:

a) Darmstadt.

^b) Großgerau.

c) Offenbach. '

G. Der Regierungsbezirk Heppenhe.im in die Recrutirungs-Dlstricte:

a) Heppenheim.

b) Zwingenberg. ,

H. Der Regierungsbezirk Dieburg in die Recrutirungs-Dlstncte:

a) Dieburg.

b) Babenhausen.

J. Der Regierungsbezirk Erbach in die RecrutirungS - Distrikte: a) Erbach.

b) Wiinpfcii. ,

Den Rcgierungs - Commissionen bleibt cS überlassen, mit Rücksicht auf Local- und fonstige Verhältnisse, die Gemeinden der betreffenden Regierungsbezirke den bezeichneten RccrutlrungS-

Für jeden Recrutirungs-District wird eine besondere Distrikts-Liste der Kriegsdienstpflichtigen ausgestellt. Die Offenlegung der Districts- Listen geschieht wie die Loosziehung und Musterung an dem Hauptortc des.nach demselben bezeichneten Districts. Die im §. 17 vorgcschricbcne Em- seildnng der Districts-Listen an die Provinzial-Regiernng erfolgt an die Rcgierilngs-Commissionen zu Darmstadt und Gießen.

Der Bürgermeister deö Ortes, in welchem die Musterung Statt findet, wohnt solcher zugleich alö der Beauftragte bei, welcher nach Artikel 26 des Rccrutirungsgesetzcö au die Stelle des Landraths treten soll.

Die Dirigenten der Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz haben die Func­tionen der Präsidenten der Recrutirungs-Räthe zu übernehmen. Als Mitglieder des RecrutirungS- Rathö aus dem Civildienerstaude haben sie, soweit thunlich, Mitglieder der Regierungs-Commis­sion der betreffenden Provinzial-Hauptstadt zu ernennen.

$ Die Vorschrift, daß die Recrutirungs-Commissäre den Sitzungen deö Recrutiruugs-Rathö beizu- wohnen haben, fällt weg.

Darmstadt den 12. December 1848.

Großberzoglich Hessisches Ministerium des Innern.

J-aup. Maurer._______ Neuling.

3n Nr. N. R. C. 103. Gießen am 4. Januar 1848.

Betreffe nd: Die Bestellung von Regierungs-Commissionen zu Grünberg, Laubach und Lich.

Die

Regierungs-Commission

bat die betreffenden Herren Bürgermeister bereits durch Ausschreibcu vom 5. October v. I. in Kenntniß gesetzt daß dem Vollzüge der in obigem Betreff am 24. September 1848 getroffenen Einrichtung Hin­dernisse eutgegengetreten sind. Da dies nicht allgemein bekannt geworden zu sein scheint, so bringen wir es hiermit zur öffentlichen Kenntniß. K ü ch l e r.