Ausgabe 
5.5.1849
 
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urtheil

In UntcrsuchungSsachen gegen Georg Luh und Consorten zu Leihgestern, wegen Gewaltthäugkeiten, Eigenthumsbeschädigung, Ehr- und Körperverletzung einer Anzahl Großenlinder Einwohner wird auf amtspflichtiges Verhör und nach Verzicht der An- geschuldigten auf schriftliche Vertheidigung, auf den Grund der Art. 167. 263. Nr. 3. Art. 274. Nr. 2. Art. 308. 312. 319. 425. Nr. 1. 4. 5. Art. 426. 427. 428 und 272, sodann der Art. 74 u. 121 Nr. 2, hinsichtlich der Angeschul­digten Joh. Ott II., Georg Lang, Joh. Veite II., Georg Damm und Paulus Eiff in besonderer Be­zugnahme auf die Art. 73 und 119. Art. 76 und 83. Nr. 1. und Art. 84.

hierdurch zu Recht erkannt: daß

1. Johannes Heß von Leihgestern,

2. Johannes Krück von Leihgestern freizusprcchen; daß ferner der Untersuchung gegen

3. Ludwig Seipp, Joh. Sohn,

4. Caspar Becker, Peters Sohn,

5. Peter Weller,

6 Johannes Ammenhävser,

7. Georg Krück,

8. Peter Seipp, Pauls Sohn,

9. Georg Lipfeld, Kriegsreservist,

10. Caspar Wagner, Beigeordneter,

11. Johannes Peter,

12. Georg Becker, genannt Grimmelheier,

13. Johannes Waldschmidt,

14. Johannes Pauli II.,

.15. Caspar Hauser,

16. Heinrich Schupp,

17. Johannes Velte. Joh. Sohn,

18. Christian Klein, Sohn der Joh. Kleins Wittwe.

19. Adam Heß, Georgs Sohn,

20. Johannes Dern, Conrads Sohn,

21. Christoph Weniger,

22. Gerhard Hörr,

23. Caspar Krück, sämmtlich von Leihgestern, keine weitere Folge zu geben,

24. Georg Wagner, Kriegsreservist und

25. Peter Bender

ebenfalls von Leihgestern, wegen mangelnden genügenden Beweises vom peinlichen Verfahren zu entbinden; endlich:

26. Georg Waldschmidt von Leihgestern, in eine Gefängnißstrafe von fünf Wochen.

27. Georg Luh in eine Correctionsbauöstrafe von vier Monaten.

28. Jakob Caspar Luh in eine Corrections- hausftrafe von vier Monaten.

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29. Johannes Ott II. in eine Corrections - Hausstrafe von drei Monaten.

30. Peter Langsdorf in eine Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen.

31. Georg Heß, Casp. Sohn, in eine Gefäng- nißstrafe von vier Wochen.

32. Johannes Wagner, Casp. Sohn, in eine Gefängnißstrafe von sechs Wochen.

33. Georg Faber,

34. Peter Heß, Peters Sohn,

35. Conrad Tertor,

36. Johannes Heß, Joh. Sohn,

37. Peter Will,

38 Johannes Heß, Casp. Sohn,

ein jeder in eine Gefängnißstrafe von vier Wochen, 39. Johannes Weniger in eine Gefängnißstrafe von fünf Wochen,

40. Johannes Schäfer in eine Gefängnißstrafe von acht Wochen,

41. Ludwig Damm in eine Gefängnißstrafe von acht Wochen,

42. Georg Wagner, Jakobs Sohn, in eine Gefängnißstrafe von drei Wochen,

43. Georg Damm in eine Gefängnißstrafe von drei Wochen,

44. Paulus Eiff in eine Gefängnißstrafe von sechs Wochen,

45. Ludwig Hahn in eine Gefängnißstrafe von vier Wochen.

46. Georg Lang und

47. Johannes Velte,

ein jeder in eine Gefängnißstrafe von acht Tagen, 48. Adam Heß II., genannt Opper, in eine Gefängnißstrafe von vier Wochen, worauf jedoch acht Tage der Untersuchungshaft als bereits ver­büßter Straftheil in Abzug zu bringen.

49. Johannes Seipp V. in eine Gefängniß­strafe von fünf Wochen, wovon jedoch gleichfalls, wie bei Nr. 48 acht Tage der Untersuchungshaft als bereits verbüßter Straftheil in Abzug zu bringen,

50. Peter Held in eine Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen,

51. Caspar Klein in eine Gefängnißstrafe von sechs Wochen,

52. Johannes Caspar Martini in eine Ge­fängnißstrafe von vier Wochen,

53. Georg Velte in eine Gefängnißstrafe von drei Wochen,

54. Johannes Ott, Pauls Sohn, in eine Ge­fängnißstrafe von drei Wochen zu verurtheilen seien.

Die Untersuchungskosten (einschließlich der Phy- sicatSgebühren) anlangcnd, so werden 2,/S4 derselben niedergeschlagen; von den übrigen Kosten, sowie von