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Bestand
des Gemeinderaths der Gemeinde
stifte
Regierungsbezirks Gießen.
Ordn. Nr.
Familien-Namen.
Vornamen.
Tag und Jahr deö Eintritts in den Gemeinderath.
Bemerkungen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
2. 3.
Neuling Müller Fitting Melior Sack Bollermann Klein Krauskopf Lilienfeld
Vorstehende Bestai 6. 7. bemerkten Pe eihgestern am
Caspar Conrad Georg Friedrich Ludwig Heinrich Wilhelm Adam Wendel
döliste wird rsonen zu der ten August 1!
1841
ir if 1844
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1846
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nermit unter dem 5 Höchstbesteuerten £ 549.
Gestorben am 1. September 1847.
Wurde zum Bürgermstr. ernannt d. 2. Oct. 1846.
Ausgewandert am 5. Juli 1847.
Gestorben am 1. December 1846.
lnfügen als wahrhaft beglaubigt, daß die unter
>älste Der wählbaren Ortöbürger gehören.
Der Gr. Bürgermeister
Zu Nr. R. C. 7446. Gießen am 30. Juli 1849.
Betreffend: Auswanderung nach Amerika.
Die Großherzoglich Hessische ,
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
Mit Bezug auf das Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 30. v. M. zu Nr. R. C. 6511 mitgetheilte höchste Mlnisterial - Ausschrciben vom 21. v. M. zu Nr. D. 9620 eröffnen wir Ihnen zur nachträglichen Bekanntmachung, daß die darin erwähnten Bestimmungen nach einer neueren Mittheilung nicht den 15. T»li l I, sondern erst am 15. August d. I. in Kraft treten werden.
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Pietsch.
Gießen am 1. August 1849.
Zu Nr. R. C. 7591.
Betreffend: Die Voranschlägen der Gemeinden deS Regierungsbezirks Gießen für 1850.
Die Großherzoglich Hessische
Reaierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
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sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Nachdem nun die Gemeinderechnungen von 1848 gestellt und an Sie abgegeben sein müssen, sind Sie in den Stand gesetzt, die zur Ausnahme der rubricirten Voranschläge erforderlichen Vorarbeiten zu vollziehen und hiernächst die Berathung Mit dem Gemeinderath eintreten zulassen.
Wir empfehlen Ihnen hierzu alsbald Vorkehrungen zu treffen. Sw werden dabei die Jnstructlon vom 2. Mai 1836 genau zur Richtschnur nehmen. Nur in Bezug aus §. 99. Satz 2 findet dabei die Abänderung statt, daß der in Art. 90 der Gemeindeordnung vorgesehene Verzicht auf eure Umlage III, Klasse nicht


