Ausgabe 
3.3.1849
 
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9?r. R. C. 2275- Gießen am 1. März 1849.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere den Abgang der

Landbeschäler auf die Gestütsstationen.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Sie werden in Ihren Gemeinden in geeigneter Weise veröffentlichen, daß die Gr. Landbeschäler am 3. März auf die Gestütsstation nach Grünberg abgehen.

Gieße».

Protokoll

der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.

Sechste Sitzung vom 4. Januar 1849.

Vormittags 9 Uhr.

. Anwesend: Reg.-Rath Küchler und 8 Mitglieder des Bezirksrathö.

Kliebe und Engel übernahmen die Führung des Protokolls.

Dieterich verliest das von ihm redigirte Protocoll der gestrigen Vormittagssitzung und dasselbe wurde, nach einigen durch Engel veranlaßten Abänderungen genehmigt.

Es wurde hierauf zur Tagesordnung übergegangen.

Abg. Dieterich erstattete im Namen des 3. Ausschusses Bericht über den Antrag von Engel, betr. die Anschaffung der Darmstädter Zeitung auf Kosten £er Gemeinden und Kirchenkasten.

Der Vors. hebt die unbedeutende Abweichung hervor und schlägt vor, man möge sich verständigen.

Engel ist mit dem Ausschußantrag einverstanden.

Der Vors. will nach mehreren Erläuterungen, daß nicht ein politisches sondern ein belehrendes Jntelligenzblatt, die amtlichen Bekanntmachungen verkündige.

Dieterich glaubt, der Ausschußantrag sei mit Engel einverstanden, er will nur, daß das sragl. Blatt von den Gemeinden, nicht von den Kirchenfonds, die in der Regel arm seien, gehalten werde.

Engel wiederholt, daß den Gemeinden ein politisches Blatt fortan nicht mehr aufgezwnngen werden möge, sondern daß das besonders zu schaffende Amtsblatt von den Gemeinden angeschafft werden solle.

Reg.-Co mm. hebt in weiteren Erläuterungen sein Bedenken hervor über die Trennung alles poli­tischen in einer solchen Zeitung, er betrachtet die Gemeinden als Glieder des Staatskörpers. Alles was die öffentlichen Zustände betreffe, habe nothwendig auch einen politischen Character. Es müsse dem Staat Gelegenheit gegeben sein, durch ein politisches Blatt über alle öffentliche Zustände des Staates und des Gemeindelebens und über das wahre und richtige Streben der Regierung den Gemeinden Einsicht zu geben. Auch habe die Staatsrcgierung Interesse dabei, in einem politischen Blatte durch Besprechung und Darlegung der Grundsätze über allgemeine und besondere politische Verhältnisse, sich über die öffentliche Meinung darüber aufzuklären.

Der Vors. findet es natürlich, daß der Negierung das Recht zugestanden werden müsse, ein poli­tisches Blatt zu halten, spricht sich aber gegen allen Zwang für die Gemeinden ans , namentlich dürfe ein solches Blatt nicht in der Weise Partei ergreifen, wie dies bisher in der Darmstädter Zeitung geschehen feie; was er durch Anführung einzelner Beispiele hinlänglich erläutert. In Erwiederung auf die Aeußerung deS Reg.-Comm., daß eine solche Zeitung der Regierung auch die kirchlichen Interessen zu berücksichtigen habe, bemerkt er, daß die Darmstädter Zeitung nicht in conseqncnter Weise, als Organ der Regierung diese kirchlichen Angelegenheiten refenrt habe. Bald habe sie freiere, bald in streng kirchlichem Sinne ge­haltene Aufsätze erscheinen lassen, ohne daß man die Ansicht der Regierung selbst daraus hätte ersehen können, er will, daß ein solches Blatt von einem Ministerialmitgliede überwacht werde; damit die leiten­den Artikel auch wirklich den Ansichten der Regierung entsprechen. Unpassend sei es, wenn ein osficielles Blatt Schmähungen und Angriffe gegen Personen enthalte.

Engel ist mit Steinberger eirwerstanden, er erklärt, daß es nicht seine Meinung gewesen sei, der