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5) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraichcn nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird.
6) Das Ablassen und Auegießen des Wassers auf die Straßen ist namentlich im Winter möglichst zu vermeiden. Diejenigen Geschäftsleute bei deren Gewerbsbetrieb das Auegießen des Wassers unvermeidlich ist, haben, gleich anderen Personen, welche Wasser auf die Straße schütten oder ablaufen lassen, die Verbindlichkeit, diesem Wasser, soweit dessen Abfluß geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu entfernen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 30 fr. bis 1 fl. geahndet.
7) Das Schneeballwersen auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder aus Gebäuden heraus ist bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. für jeden Contravcnienten und ebenso
8) das Fahren mit Heinen Schlitten, das Schlittschuhlaufen und das Anlegen von Schleifen auf den Straßen und Plätzen bei 30 fr. — 1 fl. verboten.
Gießen am 29. November 1849. Der Großh. Bürgermeister.
In dessen Verhinderung
Der Beigeordnete
R ü h l.
Gefundene Gegenstände.
Mehrere Schlüsseln sind gesunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 30. November 1849.
Protokoll
über die V. Sitzung des Bezirksraths für den Regierungsbezirk Gießen vom 24 November 1849,
Anfang 9 Uhr Morgens.
Anwesend: a) Der Gr. Regierungsrath Küchler.
b) 11 Mitglieder des Bezirksraths: 1. Hillebrand. 2 Steinberger. 3. Dieterich, 4. Bernbeck. 5. Engel. 6. Ferber. 7. Kliebe. 8. Lindenstruth. 9. Menkel. 10. Schmandt. 11. Weigel.
1) Beantragt der Vorsitzende Verlesung des gestrigen Protoeolls.
2) Wird das fragliche Protoeoll von Schriftführer Dieterich verlesen und dasselbe, nachdem die von Engel gewünschte Abänderung daran vorgenommen, genehmigt.
3) Der Vorsitzende Hillebrand bemerkt, daß ein, nicht zur Tagesordnung gehöriger dringlicher Antrag des Wilhelm Killer von Wahlen, wegen seines Gesuchs um Aufnahme als Ortsbürger nach Großen- buseck, vorliege.
Da Petent, über dessen Gesuch schon gestern entschieden worden, einen neuen Vermögensnachweis beibringt, so wird, wegen Jncompetenz des Bezirksraths, das Gesuch zurückgewiesen.
4) Ferber hält Vortrag über den Zustand der Gemeindebackhäuser zu Steinbach. Der Antrag, „Unter den gegebenen Verhältnissen, wo der Abbruch der Backhäuser aus polizeilichen Grün- „den bereits angeordnet sei den Gemeinderath anzuhalten die erforderlichen Kosten zum Neu- „bau in den Voranschlag von 1850 aufzunehmen,"
wird einstimmig angenommen.
5) Bezüglich des Gesuchs des Conrad Seipp von Hattenrod um Aufnahme als Ortsbürger nach Oppenrod, verliest Dieterich den vom II. Ausschuß erstatteten Bericht. Der aus Willfahrung des Gesuchs lautende Antrag wird einstimmig angenommen.
6) lieber den Antrag Steinbergers, Versammlungen von Bezirksräthen betr. referirt Ferber Aamens des III. Ausschusses und nach einiger Diseussion, wobei Steinberger einen längeren Vortrag hielt, wird der vom III. Ausschuß gestellte Antrag der Bezirksrath wolle beschließen, den Antrag Steinbergers zu dem feinigen zu machen und die höchste Behörde darauf aufmerksam zu machen, daß die Mitglieder des Bezirksraths von Gießen nicht im Sinne gehabt haben, die Befugnisse der BezirkSräthe


