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Än^eigeblatt für -ie Stadt Gießen und die Kreise
Meßen, Grünberg und Hungen.
M 48
Mittwoch den 31. Mai
für Einheimische 1 fl?30fV fu^ eiah^YbeFlahr"^5 k m 6» ^tffnuW«ratL"l}Sct,:?8 lft fur cul ganzes Jahr
man sich bei den zunächst qeleaenenlöbl fBoftÄrnl““?3«'"AS’lWWfM ff. 42 tr., halbzährl. 51fr. Auswärts abonnirt Raum der gespaltenen EorpuS9Zeile 2 fr. 4i0|iamtcvtt- ■Jlt ®w»ra b-- der Erp-dltion, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den — Inserate muffen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn.
Einquartierung und Verpflegung Großherzoglicher Truppen sowie über dessen Vergütung.
Bekanntmachung.
in kolae *V'6 ^nquartirung der Truppen auf gesetzlichem Wege zu ordnen. Vorläufig sind
uorben iJh Y . ^wrdmu.g mi Zuffimmung der Stände, die nachstehenden Bestimmungen getroffen b®iefi n ^kmumenden Fallen in Vollzug zu setzen, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Gießen und Grnnbcrg den 30. Mai 1848. Die Gr. Aeff. Kreisräbe
Die Gr. Hess. Kreisrähe
Vorläufige Bestimmungen °" über
I- Emquartmmg.
«,h, m „ a- Gebühr der Mannschaft.
.-U^un vom Unteradjutanten abwärts und jeder Militärdiener dieses GradeS hat nur den
S " t!e'11 Wohnzimmer bei dem Licht und Feuer des Wirths anzusprechen, sodann ein frisch überzogenes Bett und in degen Ermanglung frisches Siroh in hinreichender Menge. W
___ e b. «Offtcictc»
1J d!r .Rittmeister) einschließlich abwärts, und ein in deren Rang stehender Kriegsbeamter hat zu fordern — em 3immer. 9
2) verhättnisse°gestattenb" Kriegsbeamter dieses Ranges - zwei Zimmer, wenn es die OrtS-
verbäüuiffeü Kriegsbeamten init Offici'ersrang gebührt eine seiner Dienstcharge und den OrtS.
dem da nock ^ -eifins Einrichtung mit Bett neb,t der erforderlichen Heizung und Beleuchtung, — außerdem dann noch d,e noth.ge Unterkunft für dessen Diener und Stallung für die Dienstpferde
iiir Sin[n it.,nJ?‘h1 rbn ?"" Ouartierträger i^/^n'öthige Stallung nebst Streu und das
Dünger verbleibt be.n QuarlierVräger °l)nc $er8fltun9 A genommen werden. Der
n. Verpflegung.
. ,... A. Des Dienstthuenden Militärs
2* Orvnhr des Soldaten bis zum Unteradjutanten einschließlich.
essen dock ^We^erköstigung besteht aus dem Mittags- und Abendessen des einen und dem Morgen- effe» des darauf folgenden Tags - ohne Wein oder Bier und Brandwein. 9


