Ausgabe 
1.1.1848
 
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eig Matt für^die Stadt Gießen und die Kreise Vießen, Grünberg und Hungen.

»Ns. 1* V Samstag den 1. Januar IS^iS.

Amtlichem T h e L l.

3« Nr. K. G. 14556. Gießen am 27. December 1847.

Betreffend: Den vausirhandel und die -ausirend

betriebenen Gewerbe.

, Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

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sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises

(mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)

Eine im obigen Betreff erschienene höchste Ministerin!-Entschließung veranlaßt mich Sie aufzufordern

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P r i n z.

Gießen den 26. December 1847. Betreffend: Die Ausführung des Gewerbsteuergesetzes.

Der Großh. Steuercommiffär Hirsch

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sämmtliche Herren Bürgermeister des Steuerbezirkö Gießen.

d" Verordnung vom 1. December 1827 haben Sie über alle im Laufe des Jahres statifind ndeii Ab- und Zugänge von steuerbaren Gewerben und über die deßfallstgen Declaratioiwn der Gtn^rbireibenden ein Tagebuch zu fuhren, wozu das nöchige Formular auf Verlangen stets unentqeldlich wwd. ^u Beziehung der PatentauSferiigung für neu zugehende Gewerbtrechende niache ich Cie zugleich auf nachstehende Puncte aufmerksam: ' '

Nach Art. 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1827 verbleibt eS hinsichtlich der Aufnahme in die Zünfte lei den in den verschiedenen Landestheilen des Großherzogthumö bestehenden gesetzlichen Bestimmungen' der Bürgermeister kann daher m allen Fällen, wo die Aufnahme in eine Zunft erfordert wird ein Pa­tent nicht eher ertheileu, als bis diese Aufnahme vorauögegangen ist. ' "

(Sbnifo muß zur Errichtung solcher Gewerbsanlagen, bei welchen den Standes- und Patrimonial- gerichtsherren das Concessions-Recht zustehl, vor der Patentausfertigung, deren jedoch unentgeldlich zu ertheilende Einwilligung eingeholt werden. ö w