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Gefundene Gegenstände.

Em Paar Handschuhe und eine metallene Feder mit Gehäus, sind gefunden und auf Gr. Polizei- Bureau dahier abgegeben worden. 1 v 8

Gießen am 23. März 1848.

Bekanntmachung.

»um ®tabt l,l5-in berfc(t'cn- 'vurde von einzelnen hiesigen Einwohnern

r^ ' allerdings von unerwachsenen Personen und Kindern bis in die neueste Zeit fortgesetzt: wJS /f.???8* £cfomme"' '» welchen erweislich mit scharfer Ladung gefeuert wurde

wurden. 3U bC3eme,fcn Wcrben konnte, daß in der Nähe gewesene Personen nicht getroffen

«nden bmÜbek ^gemeine Beschwerden entstanden und ich muß mich daher aufgefordert

j!beP' b'. bestehenden Verordnungen über das Schießen in den Ortschaften und in der Nähe derselben m m Ansagen in Erinnerung zu bringen, daß von nun an die Bestimmungen jener Verordnung wie- derum in Vollzug werden gebracht werden, wobei ich mich jedoch der Hoffnung hingebe, daß alle hiesigen 9ea ba$>!1 m{£n?rfen werden, die Fortsetzung deö in den Orken und in der Nähe derselben 6r'ny.nrbJn §^'bßens zu verhindern und mich dadurch der unangenehmen Rothwendigkeit zu ubcrhebcn, gerichtliche Bestrafung veranlassen zu müssen. a

, r. Bürgermeister in den Landorten des Kreises werden angewiesen, ebenfalls strenge darauf zu sehen, daß das Schießen tn denselben, wenn cs überhaupt Statt gefunden haben sollte, abgestellt wird jedoch vorerst eine verwarnende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen.

Gießen den 23. März 1848. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen

Prinz.

Ich finde mich daher veranlaßt, Ihnen zu eröffnen, daß jene Wünsche durch den Geist unserer, bür. ttle hechelt verbürgenden, Institutionen vollkommen gerechtfertigt erscheinen und der Oeffentlichkeit der Gemeinderaths-Versammlungen, wodurch zumal Mißverständnissen über Verwaltungs- Maßregeln und Beschlüsse der Gemeinderäthe vorgebeugt und eine allgemeinere Zufriedenheit mit der Gemeinde-Verwaltung verbürgt wird, keinerlei Hiuderniß in den Weg zu legen ist.

Prinz.

Edictalladung.

359) (Laubach.) lieber das Vermögen des gewesenen Bürgermeisters Johannes Raab III. zu Inheiden, hat Gr. Hofgericht den formellen Concurs erkannt, demgemäß Alle, ivelche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an daö fragliche Ver­mögen bilden können, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin

Montag den 27. März l. I., Morgens 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des stillschweigend erfolgen­den Ausschlusses von der Masse an- und auszu­führen, auch über Bestellung eines Gläubigeraus­schusses und Masseverwalters, sowie über Vergleichs­vorschläge entweder in Selbstperson, oder durch genügend legitimirte Mandatoren sich zu erklären, als sonst hierüber nach den Anträgen der Mehrheit der übrigen Liguidanten verfahren werden wird.

Laubach am 10. Februar 1848.

Gr. Hess. Gräfl. Landgericht das. Brumhard.

Besondere Bekanntmachungen.

479) (Gießen.) Johannes Stumpf II. von Burkhardsfelden, beabsichtigt sein, in der Ge­markung Burkhardsfelden gelegenes Jmmobiliar- Vermögen an seine Kinder abzutreten, kann inzwi­schen sein Eigenthum an allen zur Theilung ge­brachten Grundstücken nicht urkundlich darthnn.

Es werden daher auf deßhalb gestellten Antrag alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an die fraglichen Grundstücke bilden, von welchen in der Registratur des unterzeichneten Gerichts der Flurbuchs-Auszug zur Einsicht offen liegt, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an daö Grund-Ver­mögen des Johs. Stumpf Ur. binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigen­falls den vorgelegten Theilzetteln die gerichtliche Be- stätigung ertheilt werden wird.

Gießen den 8. März 1848.

Gr. Hess. Landgericht.

Ploch.