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2) Sollten die bestimmten Tage auf einen Sonntag vder Feiertag fallen, so findet die Eidesabnahme den unmittelbar darauf folgenden Tag Statt.

3) Die Grßh. Bürgermeister haben 10 bis 14 Tage vor eintretendem Eidestermine die im letzten halben Jahre neu aufgenommenen Bürger zu verzeichnen und noch besonders zur Eidesleistung vorzuladen.

1 Heber den Erfolg ist mindestens 8 Tage vor dem jedesmaligen Termine Bericht, welcher zugleich das Verzeichniß der Eidespflichtigen enthalten muß, hierher zu erstatten.

K ü ch l e r. Hallwachs.

Nr. R. C. 2336. Gießen am 17. October 1848.

Betreffend: Die Gemeindevoranschläge, namentlich die beson­dere Erhebung der Hirtenpfriind e und der Ko­sten des Faselviches.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

jn Folge höchster Entschließung eröffnen wir Ihnen:

daß, wenn der Gemeindevorstand bei Unzulänglichkeit des Vermögensertrags der Kosten für Faselvieh und an Hüterlohn durch Steuerumlage 2. Klasse gedeckt wissen will, dies durchaus nicht beanstandet und ein besonderer Ausschlag nach der Stückzahl des Viehes diesen Falls nicht verlangt werden soll.

Alle dem entgegenstehende frühere Verfügungen, insbesondere die deßfallsigen Bestimmungen der §. §. 85 und 86 der Instruktion für Fertigung der Gcmeindevoranschläge sind hiermit aufgehoben.

K ü ch l e r. Hallwachs.

Nr. R. C. 2326. Gießen am 18. October 1848.

Betreffend: Die diesjährigen Recrutirungsräthe.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Die Sitzungen des diesjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen beginnen den 30.

October und endigen den 3. November l. I., wovon wir Sie mit dem Bemerken benachrichtigen, daß am 30. October die Bewohner vom Regierungsbezirk Alsfeld

31. diejenigen

1. Novbr. diejenigen

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Biedenkopf Friedberg Nidda Gießen

angenommen werden sollen.

Sie haben dies in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und wei­terhin bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahrs gehörigen Militärpflichtigen deS Regierungsbezirks Gießen und sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Ein­ladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamation Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, den 3. November Morgens um 8 Uhr auf unserem Bureau im Regiernngsgebäude mit einem versiegelten von dem betr. Gr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und aller sonstigen für