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ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstäude, glaubhaften Privatpersonen rc., deren Zeugnisse jedoch, da sie nicht in Amt und Pflichten stehen, gericht­lich beeidigt sein müssen) versehen, sich anzumelden haben.

Ebenso sollen weiterhin alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Un- tauglichkeit bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von dem betr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und dem von dem Militär erhaltenen 'vorläufigen Entlassungsschein, den 3. November Morgens 8 Uhr, in unferm oben bezeichneten Bürcau sich einfinden.

Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement dahier erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen.

Den Empfang dieses Ausschreibcns und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, haben Sie, Uttsehlbar längstens bis zum 27. d. M. bcrichtlich anzuzeigen.

K ü ch l e r. Pietsch.

Bekanntmachung.

Am 10. l. Mts. wurde in der Nähe des Ortes Reiskirchen ein etwa 20 Jahr alter, unbekannter, sehr geistesschwacher Mensch angehalte» und wird dermalen, da seine Heimath bisher nicht ausgemittelt werden konnte, zu Reiskirchen verpflegt.

Derselbe ist 6 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde, lange Haare, niedrige Stirn, graue Augen, spitze Nase, etwas großen Mund, schwachen Bart, spitzes Kinn, längliches Gesicht, ist von schwacher Statur und et­was abgezehrt.

Derselbe ist nur mit einem ziemlich guten Hemde ohne Zeichen, einer alten zerrissenen, dunkel ge­streiften Sommerhose, einem Paar weißer Strümpfe, einem Paar alter Stiefel und einem weißen, gestrickten wollenen s. g. Oberwämmschen bekleidet gewesen, während er weder irgend eine Kopfbedeckung, noch ein Halstuch trug. Bei seinem Betreten batte er eine große aus Weiden gefertigte Wanne, (länglicher flacher Korb) mit etwas dürrem eichenen Leseholz angefüllt, bei sich.

Indem wir dieses zur allgemeinen Kenntnis) bringen, ersuchen wir, Jedermann, insbesondere die Polizeibehörden, falls über die Person deö bezeichneten Individuums etwas bekannt werden sollte, uns hiervon gefälligst Mittheilung machen zu wollen.

Gießen den 16. October 1848.

Die Großh. Hess. Negierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.

K ü ch l e r. Hallwachs

Edictalladungen.

2016) Gießen. Auf Antrag der Pflichtigen sollen folgende Grundrenten:

1) in der Gemarkung Frankenbach, die dem Fürsten Ludwig zu Solms Lich zustehenden Gefälle von 2 Mltr. 3 Sr. 1 Ms. Hafer, Zehntgrundrente zu 240 fl. Geld und 54 Stück Zinshahnen zu 4% fr. im gesetzlichen jährlichen Geldanschlag von 252 fl. 23 fr. mit 3028 fl. 36 fr. ablößbar;

2) in der Gemarfung Rodheim, die dem Eduard v. Lesch zu Gießen zustehenden Gefälle von einer Marf Goldes Mai- und Herbst-Beed im gesetzlichen Geldanschlag zu 1 fl. 21 fr. mit 24 fl. 28 fr. ablösbar;

auf den Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1836 abgelößt werden; es werden daher alle befannte und unbekannte hierbei Betheiligte mit Ausschluß des Gr. Lehusfiscus, aufgefordert, sogewiß ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen binnen 2 Monaten bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen, als sonst nach Ablauf dieser Frist die Auszahlung der Ablösungscapitalien an die oben bezeichneten Berechtigten gestattet werden wird.

Gießen den 10. Octobcr 1848.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl. Haberkorn.

(Hierzu eine Beilage.)