1
869
en gleichst sie sich tdes 93er« Vermögen Willens, fabe wie- lten. Er also »ach etzes Lorch er das
i bleiben,
Reibungen hzuweisen
m Geiste baß ber er hoffe,
mken, ob ne, wenn
lüffe ba- 1 Seelen, nt, nach
ijl uner-
>s Zeugten bas
■ ganzer elte ihm
Reichs- ies nicht ikntcinbe
Moller einen
imiffärs.
erkenne t allein Zurück- nge mit summen iber ein o müsse b guten itoenber,
allein
^Eherigen Verhältnisses des Petenten zu seinen Kindern und deren Mutter sei gerade ver- berbllch. Gebe man bem Bittsteller Gelegenheit, ftin Geschäft zu betreiben unb in ein regelmäßiges Familien- leben ernzutreten, so bringe bas gewiß ber Gemeinbe größeren Vortheil, als wenn bieselbe unter Umstänbcn genöthigt werbe, bie Kinder und ihre Mutter zu ernähren.
Bernbeck ist mit Ferber einverstanden. Uebrigens hält er dafür, es handle sich weniger um das inferen- dum als um das dem Petenten vom Gemeinderath ausgestellte ungünstige Zeugniß.
Engel dankt^ dem Regierungs-Commissär für seine Interpretation, die er mit Freuden anerkenne, und bie eine Norm für künftige ähnliche Fälle barbiete. Er hebt besonbers hervor, baß ber Petent fein Geschäft grünb- Uch verstehe, also sich gewiß ernähren könne, und in seiner Kunstfertigkeit überhaupt einen Schatz besitze, ber besser sei, als Silber unb (Selb. 9 1 5 '
2trnie, weil man auch bavon gerebet, gebe es in jebet Gemeinbe, wie benn z. B. sein, bes Rebners, Wohnort gar viele Besitzlose zähle. Es sei aber keineswegs anzunehmen, daß ein Mann, der fein Handwerk verstehe, der Gemeinde, die ihn recipire, zur Last fallen werde.
Er müsse weiter dem College» von Beuern bemerken, daß der Gemeinderath von Großenbuseck über den guten ober üblen Ruf bes Bittstellers gar nicht urtheilen könne, indem er keine Gelegenheit habe, dessen Lebenswandel zu beobachten. Daß Petent mitunter Volksversammlungen besuche, gebe wahrlich keinen Grund ab, dessen Charakter in Zweifel zu ziehen. Der Bezirksrath solle nach moralischer Ueberzeugung entscheiden, damit sei ihm eine hohe Verantwortlichkeit auferlegt, und er solle daher keine Gemeinde beeinträchtigen, allein ebensowenig einen Einzelnen allzu hart behandeln.
Bernbeck beantragt den Schluß der Debatte; Vorsitzender glaubt die Entscheidung ber Versammlung überlassen zu müssen. Der Antrag auf Schluß wirb verworfen.
Menkel stimmt der Ansicht von Engel bei. Petent, ber schon bei feinen bisherigen, so höchst ungewissen Verhältnissen, sich ein nicht unbebeutenbes Vermögen erworben, werbe sicherlich als Ehegatte sich ernähren können.
Linbenstrnth bemerkt, es habe Engel seine Aeußerungen mißverstanben unb geglaubt, er wolle bem Petenten Vorwürfe machen; bas fei feine Absicht nicht gewesen. Er halte sich nur an bie vorliezenben Akten.
Franziskus bezieht sich auf bie vom Regierungs-Commissär, sowie. von Ferber unb Engel geäußerten Ansichten über ben hohen Werth eines geistigen Kapitals. Petent verstehe und betreibe ein Gewerbe, bas allenthalben feinen Mann nähre. Ein tüchtiger Sattler habe nicht ein einzelnes Dorf, fonbern einen weiten Umkreis als seinen Markt anzusehen. Er, der Redner, kenne z. B. Sattlermeister, welche für ihren Wohnort keinen Stich zu thun brauchten, fonbern ihre Arbeiten nach Außen »erfenbeten, unb babei sich zu einem blühenben Wohlstanb emporgearbeitet hätten.
Engel bemerkt, baß er bie Äußerungen Linbenstruths keineswegs habe mißverstehen können. Derselbe habe nicht sein eigenes Urtheil über ben Petent ausgesprochen, fonbern sich an bas Zeugniß bes Gemeinderaths gehalten. -
Lindenstruth erlebigt bie Sache baburch, baß er anführt, es fei ihm ber Bittsteller gar nicht bekannt.
Menkel beantragt Schluß der Debatte. ,
Der Schluß wirb angenommen.
Der Vorsttzenbe stellt bie verschiebenen, bei der Debatte geltend gewordenen Ansichten neben einander unb erklärt sich für ben Antrag bes Ausschusses.
Bei ber Abstimmung wirb ber Antrag des Ausschusses angenommen.
Die Akten gehen also an die Reg.-Commission,zurück, damit dieselbe bie Beibringung bes fehlenben Sitten« zeugnisses veranlasse.
5) Der Vorsttzenbe ersucht, mit Bezugnahme ans bas Protokoll vom 7. d. den Reg.-Commissär um Erklärung über bie Anfrage Ferbers hinsichtlich bes Bahnhofs bei Gießen.
Der Reg.-Commissär bemerkt, baß bie Reg.Commisston nicht zu einem Gutachten in jener Sache aufgefor- bert worben sei. Dagegen habe er, ber Dirigent allerbings eine vertrauliche Mittheilung hinsichtlich biefts Ge- genstanbes erhalten, die er beantworten wolle unb müsse. Da keine Grünbe zu deren Geheimhaltung Vortagen, erkläre er, daß er bereits manche Vorarbeiten zu ihrer Beantwortung gemacht, daß ihm aber noch Pläne, Riffe und sonstige Aktenstücke mangelten. Er werde nach bester Einsicht das Interesse der Stadt Gießen wahren, um so mehr als bei bem früheren Lanbtagsverhandlungen mehr die Geldfrage, als die gewerblichen Verhältnisse der Stadt beachtet worden seien.
Ferber ist durch diese Erklärung zufriedengestellt, will aber dennoch einen besonderen, für alle Fälle die Bedürfnisse ber Stabt berücksichtigenden Antrag stellen.
6) Der Reg.-Commissär beantwortet die Anfrage des Vorsitzenden über die Stellung ber Reg.-Commission zu


