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Diese Ansicht wurde durch den Reg.-Commissär unterstützt, welcher namentlich darauf hinwies, daß die Beschwerdeführer selbst zugegeben, sie hätten einen Jrrthum angegeben.
Gegen diese Ansicht traten auf: Ferber, Menkel, Franziskus und der Vorsitzende. Sie trugen darauf an, daß, bevor ein deffinitivcr Beschluß gefaßt würde, auf offiziellem Wege zu constatiren sei, ob in Weitershain ein Heinrich Erb II. eristire oder nicht.
Nach einer längeren Debatte läßt der Vorsitzende über diese Frage abstimmen und es erklärt die Majorität mit 6 gegen 4 Stimmen (da Abg. Kliebe nicht mitstimmte) daß der vorliegende Fall nach Analogie des hinsichtlich des II. Wabldistricts eingcbaltenen Verfahrens zu behandeln sei, daß also die Akten an den Ausschuß zurückgehen sollten, damit dieser, durch Vermittelung der Reg.-Commiffion, erforsche, ob in Weitershain ein Heinrich Erb II. eristire.
Die definitive Entscheidung über die Wahlen im II. und X. Wahldistrict bleibt also ausge,etzt, big die erwähnten Nachforschungen geschehen sind. ,
8) Abg. Dieterich gibt gegen den Beschluß hinsichtlich der Wahl des X. Wahldistricts eine Protestatiou zu Protokoll. Er bemerkt nämlich, daß nach seiner Ansicht durch die erfolgte Abstimmung das Wahlgesetz verletzt sei und beruft sich insbesondere auf §. 4 der Anleitung zur Vornahme der Wahlen.
9) Nachdem die Tagesordnung erledigt war, bemerkt der Vorsitzende, daß Anträge und Beschwerden vorläufig angekündigt werden könntendamit die Versammlung entscheide, ob solche dringlich seien oder ob fie nach § 11 der Geschäftsordnung in förmlichen Eingaben mitgetheilt werden müßten.
10) Engel kündigt einen Antrag an, wornach die Bürgermeister nicht zugleich das Amt der Fcldgeschwo- reuen verwalten konnten. Nach dem Wunsch des Reg.-CommissLrs und des Vorsitzenden soll Engel seinen Antrag schriftlich einreichen.
11) Menkel erklärt, daß er sich dem Antrag von Engel anschließen werde.
12) Ferber zeigt an, daß er einen Antrag auf die Abschaffung des Census bei den Wahlen der Geschworenen einbringen werde.
13) Ferber fragt bei dem Reg.-Commissär an, ob das Gerücht begründet sei, fcap über den bei Gießen anzulegenden Bahnhof die Regierungs-Commission zum Gutachten ausgcfordcrt worden sei. Der Reg.-Commissär entgegnet darauf, daß, da er selbst zur Beantwortung dieser Frage nicht instruirt sei, der Dirigent der Reg.- Commisston dieselbe erledigen werde. , .
14) Der Vorsitzende kündigt sodann eine große Anzahl von Anträgen an, die demnächst schriftlich emgc- reicht werden würden. „ , , M
, 15) Der Vorsitzende vertheilt einige neu eingegangene Gesuche an den zweiten Ausschuß, nämlich
n. die Bitte des Steindeckermeisters Heinrich Spahr aus Sich wegen Aufnahme seiner Verlobten, Elisa- bethe Gontrum von Reiskirchen nach Sich.
I). Gesuch und Beschwerde des K. L. F. Neuhof von Lich wegen zu viel bezahlten Einzugsgeldes.
In Bezug auf Letzteres Gesuch entstanden Zweifel, an welchen Ausschuß dasselbe zu verweisen sei. Dev Reg -Commissär, der Vorsitzende, die Abg. Ferber, Dieterich, Menkel, Bernbeck wollten cS an den II. Ausschuß abgeben, während Engel vorschlug, es dem III. Ausschuß zuzuweisen.
Dkr Vorsitzende ließ daher durch Abstimmung die Frage entscheiden und hiernach wurde das Schreiben an den II Ausschuß verwiesen. Um 12 Uhr wurde die Sitzung vertagt; die Fortsetzung soll um 3 Uhr Nachmittags erfolgen und es soll nach dem Beschluß vom 6. Decbr. die Vorlage der Regierungs-Commission
bctr. „die Reviflonsbemerknngen zum Voranschlag der Gemeinde Langgöns für 1849." auf die Tagesordnung kommen.
Fortsetzung Nachmittags 3 Uhr.
Anwesend: Der Reg.-Rath Küchler, sowie 10 Mitglieder des B e zirks raths.
1) Der Vorsitzende verkündete die Tagesordnung, wie solche'bereits oben angegeben worden.
2) Demgemäß erstattete Abg. Dieterich Namens des ersten Ausschusses Bericht über die von der Reg.-Com. gemachte^Vorlage^ ^^j^nsbemerkungen zum Voranschlag der Gemeinde Langgöns für 1849"
Der Bezirksrath war nämlich zur Entscheidung aufgefordert worden, ob
1) dem Gemeinderath das Recht zustehe, den mit Genehmigung der Regierungsbehörde angestellten Einnehmer einseitig zu entlassen oder seine Besoldung von dem fixen Gehalt von 325 st. auf 131 st. (2% Hebgebuh- ren) ^^'dw'bisheriqe Besoldung des Polizeidieners von 115 ft. auf 50 st. herabgesetzt werden solle.
3) ob die Büreaukosten des Bürgermeisters von 218 ft. auf 107 fl 30 fr. herabgesetzt werden sollten, oder ob im Interesse der Verwaltung die Regierungs - Commission im Voranschlag den seitherrgen Betrag festhalten müsse.


