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Die neueren Zeitereignisse haben bewiesen, daß die gewöhnlichen Mittel, welche den StaatS- und Localpolizei-Behörden zur Handhabung von Ruhe und Ordnung zu Gebote stehen, hierzu nicht ausreichen. Damit sind aber diese Behörden ihrer Pflicht nicht entbunden, svrthin die Sorge für Erhaltung der Ordnung zu übernehmen. Meine Verantwortlichkeit duldet es nicht, daß ich ruhig zusehe, wie der Friede und die Ruhe der Einwohner der Stadt fort und fort auf frevelhafte Weise gestört wird; sie duldet es nicht, daß ich Erccssen nicht mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln entgegen trete, welche in Gewaltthaten bereits ausgeartet sind und leicht die höchsten Unannehmlichkeiten, Gefahr für Leben und Gesundheit der Einwohner der Stadt Gießen herbeiführen können.
Ich bin der feststehenden Ansicht, daß in dem Zusammenhalt der Bürgerschaft, in dem Auftreten der Bürgerwchr, das angemessenste, ja das allein zu empfehlende, Mittel liegt, dergleichen unangenehme Vorfälle zu verhindern und zn beseitigen; aber wenn die Erfahrung lehrt, daß die Bürgerschaft nicht heran st ritt und voran geht, daß Niemand die ohne Zweifel der Mehrzahl nach gut gesinnten Bürger zu kräftigem Widerstand zu vereinigen sucht, wenn die Bürgerwehr selbst sich als unzureichend bewährt, was bleibt mir denn, frage ich jeden ruhigen und verständigen Mann, nach meiner Stellung und nach meiner Pflicht, übrig, als daran zn denken, in anderer Weise den Einwohnern der Stadt den Schutz zu verleihen zu suchen, welchen Jedermann von dem Staate anzusprechen berechtigt ist, wenn ihn die Gemeinde selbst nicht verleihen will oder nicht verleihen kann. Man denke nicht, daß ich die Aussicht auf Herbeiziehung von Militär nahe legen will, aber die Verlegung einer Militärmacht hierher dürfte auch ohne meine Mitwirkung dann in solcher Aussicht stehen, wenn forthin dergleichen Erscheinungen, vielleicht in verstärktem Grade, hervortreten, wie sie sich in den letzten Tagen gezeigt haben.
Ich habe mich, wie gesagt, pflichtlich berufen gefühlt, den Stadtvorstand hierauf aufmerksam zu machen, aber ich darf wohl annehmen, derselbe werde der Meinung seyn, wie ich bisher gezeigt habe, daß ich der Bürgerschaft volles Vertrauen schenke und die militärische Einschreituug für ein sehr ungeeignetes und nur im höchsten Falle der Roth zu wählendes, Mittel halte, gegen Ruhestörer im Innern der Gemeinden vorzugehen.
Ich ermächtige Sie schließlich, von dieser Zuschrift auch öffentlichen Gebrauch zu machen, wenn Sie solches für rathsam erachten.
Prinz.
Edictalladung.
969) Laubach. Johann Jost Fried, geboren am 13. November 1757 zu Traishorloff, Johann Michel Fried, geboren am 27. Januar 1761 zu Traishorloff und Maria Magdalene Fried, beboren den 20. April 1777 zu Wohnbach, die drei Kinder eines herumziehenden am letzteren Orte verstorbenen Fremdlings sind schon seit langer Zeit aus ihrer Heimath entfernt, und es haben ihre nächsten Jn- testaterben um Ucberlassung des Vermögens nachgesucht. Es ergeht daher an die gedachten Fried'- fchen Geschwister oder deren etwaige noch unbekannte Leibeserben die Aufforderung, so gewiß binnen drei Monaten ihre Ansprüche an das bisher kuratorisch verwaltete Vermögen bei der unterzeichneten Gerichtsstelle anzumelden und zu begründen, als sonst dem Anträge der ausgetretenen Erben willfahrt werden wird.
Laubach den 15. Mai 1848.
Gr. Hess. Gräfl. Solms. Landgericht. Brumhard.
Versteigerungen.
1388) Gießen.
Holzverstetgerung zu Gießen.
Samstag den 22. Juli l. I., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause das im Fernewald, Distrikt Bruderwinter und Strangswiese aufgearbeitete Windfallholz, und zwar
1V4
Stecken
Eichen-Stockholz,
50
Wellen
n ReiSholz,
14%
Stecken
Fichten-Stockholz,
375
Wellen
Reisholz,
274
Stecken
Kiefern-Scheidholz,
8%
u
„ Prügelholz,
4
u
u Stockholz,
275
Wellen
n Reisholz,
2%
Stecken
Aspen-Prügclholz,
4
11
,/ Stockholz,
150
Wellen
n Reisholz,
24 Fichtenstämme von 276 Cbkß.,
72 n Stangen u 409 „
50 Dorn-Wellen
öffentlich versteigert werden, und ist Forstschütz


