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fitf» reat um solchem rohen Uebermuthe Schranken zu setzen Er wird sich endlich auch an denjenigen v»greiftn "die nun^cht Muth genug haben, um ihre Mitbürger vor den Ausbrüchen eurer vorgebl.chen
ffA- wkchn Ls-«,,-uu"d-»ch feinen Msich.m durch Md
®'ltaZ‘te”ul!®*™,g tew» stch »ich. durch R-dru »rrd V-,sich-m»,m -°-m. s-nd-'u durch thatkräftiges Handeln. Man zeige, daß man es wolle und man wird mcht einmal m die Lage kommen, mit Gewalt die Gewalt vertreiben zu müssen.
Durch Alles dies will ich dem Stadtvorstand die Nothwendigkelt darlegen, daß die -vurg | , ftrfi fräftiaft der Handhabung der Ruhe und Ordnung annimmt. , . k
' Daß die Bi'wgergarde, ob aus Gründen mangelhafter Organisation und Disciplin, oderandern, ist mir unbekannt keinen genügenden Schutz zu gewähren vermag, davon liefern die letzten Ereignisse am 2 d. M. einen 'nicht erfreulichen Beweis; denn wenn die Statt gefundenen Ruhestörungen und Eigen- chumsbe chädigungen von Abends 9 Uhr bis weit nach Mitternacht fortdauern können hu dass eme wirksame Einschrcitung erfolgt, dann mag wohl mit vollem Grund behauptet weiden, daß Mes ^nsUtut, in der Art, wie es jetzt thatsächlich besteht, nicht ausreiche, um die Ruhe zu sichern und Schutz für Per- f0U Hiernach'ist'aber" wohl^der' Stadtvorstand, als Vertreter der Gesammtheit der Einwohner und aller Interessen der Stadt, zunächst berufen, dafür Sorge zu tragen, daß solche Bestimmungen getrof- feil und solche Einrichtungen in's Leben gerufen werden, welche geeignet sind, ein festes.Auiammcnha en aller wolldenkenden Einwohner der Stadt zum Zweck schneller und sicherer Unterdrückung vonRuhe- ftfirunn<>n bei Tag und bei Nacht zu erzielen und zu verbürgen. , ,
Der Stadtvorstand wird am besten hierüber mit dem Generalrathe der Burgergarde m Benehmui treten Ick hoffe, daß eS möglich seyn wird, mit demselben eine solche Organisation des Burgergard- Instituts Feststellung der Verpflichtung der Mitglieder, namentlich ober Sicherung der treuen ßrfülluna derselben zu verabreden, daß der Zweck erreicht wird. Die Nothwendigkelt, daß alll Bürqerqardisten mit Waffen versehen werden, worauf ich schon vielfach Bezug nehmen horte, scheuit mir bis k-M nicht so dringend vorzuliegen, daß nicht auch ohne Waffenbesitz Ruhestörungen uiNeidiuckt wer. ui könnten Bei keinem der bis jetzt stattgefundenen Ereesse war die Anwendung von Waffengevalt gclo-
ia nur räthlich gewesen und eine eigentliche Spaltung der Bürgerschaft tu |0 femdstligem Sinne daß man befürchten müßte, in die Nothwendigkeit versetzt zu werden, von Waffen Gebrauch machen m müssen, wird Niemand als besonders nahe liegend betrachten. Aber allerdings diwfte eö er erber ul) fe»n für den Gebrauch der Bürgerwehr bei nächtlichen Patrouillen und für den Fall besonders eru^.i Gew'altlhätiqkeiten, einen bestimmten Vorrath von Waffen in gutem Zustande zu unterhalten. -
Von wesentlich einflußreichem gutem Erfolge würde es meines Erachtens seyn, wenn diezem^u Einwohner der Stadt, welche nicht Glieder der Bürgergarde sind, von dem Stadtvorstande bestimmt uno vervstichtet werden könnten, bei der ersten Nachricht von einer stattfiudenden ernsten Ruhestörung sich an einem bestimmt werdenden Orte ohne Verzug zu versammeln, um durch das Gewicht ihres Ansehens jede Fortsetzung der Störung gesetzlicher Ordnung zu unterdrücken; namentlich mußten diejenigen oui^u „ a 1« b « "u e n toffc-ilung .««ml.» w-,dm. W-Ich- in d-rR-h- M »W * ^umultt«
Bis jetzt haben dergleichen tumulluarischen Auftritten eine Menge von Burgern ganz theili.ahullo^ zuqesehen, und denjenigen, welche gerne eingeschritten wären, fehlte es an einer gemeinsamen Führung, au einem Bande, das eine größere Anzahl von Bürgern zum gemeinsamen Handeln vereinigt.
Die neuen Anordnungen müßten von dem Stadtvorstande selbst im Namen oer gesammkii Bürgerschaft, etwa gemeinschaftlich mit dem Generalrathe der Bürgerwehr, veröffentlicht und damit eine ernste Abmahnung an alle Ruhestörer mit der Bedrohung der schärfsten Eunchreltung verbunden .werden.
Ich halte mich endlich noch vermöge meiner Stellung verpflichtet, Folgendes beizufugen, wobei ich übrigens im Voraus auf die Ueberzeugung des Stadtvorstandes rechne, daß mir das Wohl der Stadt Gießen am Herzen liegt und daß ich Alles gerne vermeide, was nut den Wuschen der Stadt und bu Bürgerschaft nicht übereinstimmt.


