510
Gefundene Gegen st and e.
Ein Sacktuch, ein Orth, ein Handschuh, ein rothes Kinderschühchen, zwei Federmesser und ein grünes Kortel mit Quasten, sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden,
Gießen am 14. Juli 1848.
Bekanntmachung.
Es hat sich in den letzten Tagen in hiesiger Stadt das Gerücht verbreitet, als stehe die Verlegung von Militär hierher in naher Aussicht; man hat sogar in einer am letzten Mittwoch im Busch'schen Garten abgehaltenen Versammlung die Absendung einer Deputation nach Darmstadt zu dem Zwecke beschlossen, um gegen jene angeblich genommene Maßregel Widerspruch einzulegen; ich habe endlich mehrfach Andeutungen vernommen, die auf den Glauben abzielen, ich sei der Absicht, Militär herbeizuziehen, nicht fremd.
Wiewohl ich nun glaube, daß die Mehrzahl der hiesigen Bürger und Einwohner einem solchen Gerüchte nicht ohne Weiteres Glauben schenkt, so finde ich mich doch zur Beruhigung derselben bewogen, hierdurch öffentlich die Versicherung zu geben, daß mir von einer Absicht der höchsten Staatsbehörde, die Militärmacht dahier zu verstärken, nicht das Mindeste bekannt geworden ist und bezüglich meiner eignen Ueberzeu- gung von der Nothwendigkeit der Verlegung von Militair hierher auf das am 6. d. M. an den hiesigen Stadtvorstand und Generalrath der Bürgergarde erlassene, hierunter abgedruckte, Schreiben, zu verweisen. Gießen den 14. Juli 1848-
Der Großherzogl. Hessische Kreisrach des Kreises Gießen.
Prinz.
Zu Nr. K. G. 5865. Gießen am 6. Juli 1848.
Betreffend: Ruhestörungen in der Stadt Gießen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
a ii
den hiesigen Stadtvorstand.
Seit einiger Zeit nehmen die Ruhestörungen in hiesiger Stadt an Zahl und Gefährlichkeit auf höchst beklagenswertste Weise zu; der Anspruch derjenigen hiesigen Einwohner, welche einen Werth darauf legen, unbeängstigt und ungestört zu leben, auf Beobachtung der Ruhe und Ordnung und Handhabung der Sicherheit für Person und Eigenthnm, wird in frevelhaftem Uebermuthe verletzt; mehr und mehr bleibt es bei einfachen Ruhestörungen nicht allein, sondern es knüpfen sich daran Bedrohungen der Personen und des Eigenthums, ja Angriffe auf Letzteres sind bereits mehrfach vorgekommen; man sucht zur Verübung der Ereesse nicht mehr das Dunkel der Nacht, sondern man treibt die Frechheit nun so weit, noch bei Hellem Tage damit zu beginnen.
Eine Rotte, welche der Mehrzahl nach aus Lehrjungen, Schulbuben, lüderlichen Weibspersonen und solchen Leuten besteht, welche der hiesigen Bürgerschaft weder nahe, noä) entfernt, angehören, wagt die Ruhe einer ganzen Stadt zu gefährden und Personen und Eigeiithum zu bedrohen; sie wagt es, im Angesichte der Bürgerschaft, die ruhig znsieht, wie ihre heiligsten Interessen mit Füßen getreten werden.
Daß diese Interessen wirklich angetastet und beeinträchtigt werden, wird kein Verständiger in Abrede stellen oder bezweifeln wollen. Man wird nicht läugnen können, daß der gute Ruf der Stadt Gießen, wovon in so vielfacher Beziehung die Blüthe der Universität und der Wohlstand der Einwohnerschaft abhängig ist, Roth leidet und untergraben wird, wenn diese Stadt ihren Bewohnern die Ruhe und gesetzliche Sicherheit nicht mehr darzubieten vermag, durch welche die Anhänglichkeit an das Gemeinwesen, dessen Glied man ist, gestärkt, das gegenseitige Vertrauen belebt, die Quellen des Gewerbsbetriebs und Verkehrs offen gehalten und dem ganzen Gemeindekörper diejenige Gesundheit und Stärke verliehen wird, welche zu dessen' Gedeihen nothwendig sind.
Man täusche sich in der Gefährlichkeit der Zustände nicht; Eine Gewaltthat führt zu der
andern und man wird nach und nach Alles wagen zu können glauben, wenn man steht, daß keine Hand


