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Statt aber solcher Ansicht zu folgen, wodurch der Arme auf die angemessenste Weise unterstützt, ge­kräftigt und mit zur Zufriedenheit mit seinen Zuständen hingeführt, wodurch dcr Wohlhabende auf eine auch ihm nützliche Art zur reichlicheren Unterstützung der Armen herangezogen wird, schlagen nach den mir vorliegenden Erfahrungen manche Gemeinden sogar den entgegengesetzten Weg ein , indem sie Anträge stellen auf Nichterhebung von Umlagen, wodurch doch die Mittel zur Beschäftigung von Arbeitern geschaffen werden sollen, und auf Beschränkung und Einstellung öffentlicher Arbeiten.

. Andere denken wenigstens, bei allen Klagen über die Verdienstlostgkeit der Zeit, nicht daragf, das ihnen zunächst liegende Mittel zu ergreifen, um jene Klagen zu heben; man geht an sumpfigen und un­fruchtbaren Wiesen, an Wegen, auf welchen Schiff und Geschirr in Gefahr ist, an zerfallenen Gebäuden, an verschlämmten Gräben, an mancherlei andern Uebelständen, vorüber', ohne daran zu denken, daß der Angriff von Verbesserungen hierin einer Seits den Wohlstand der Gemeinde hebt und anderer Seits dem ärmeren Theil ihrer Bevölkerung Unterstützung gewährt.

Darum glaubte ich cS an der Zeit, auf solche verkehrte Meinungen und auf das, was zunächst Noth thut, aufmerksam zu machen und allen Gemeinden meines Verwaltungsbezirks angelegentlichst zu empfehlen, so viel ihre Kräfte zulassen, die Mittel zur Arbeit und zum Verdienste mit uneigennützigem Sinn und mit einem Herzen voll regem Gefühle für die Roth ihrer Mitbürger, aufzusuchen und sich zu bestreben, die Absicht, die ich mit dieser Verfügung erreichen will, in Ausführung zu bringen.

Was in der kleinen Gemeinde Garbenteich, deren Wohlstand demjenigen vieler andern Gemeinden nachsteht, möglich ist, das muß auch anderwärts ausführbar sein.

Man bedenke wohl, daß nicht jeder Gulden, der unverwendet bleibt, als eine Ersparniß im eigent­lichen Sinne anzusehen ist.

Prinz. * H 2 l J 4 Jb

Schotten am 6. Juli 1848.

Betreffend: Die Auszahlung der Feldstrafantheile pro V. Periode 1847.

Der Großherzoglich Hessische

Rentamtmann des Rentamts Schotten

an

sämmtliche Herren Bürgermeister des Rentamts Schotten.

Sie wollen den Feldschützen in Ihren Gemeinden bekannt machen, daß dieselben an den Zahltagen: Mittwochs und Donnerstags ihr zu gut habendes Pfandgeld von der V- Periode 1847 hier abholen können. P r ä t o r i u s.

1389) Gießen.

Aufruf.

Mitbürger! . .

Seit Kurzem werden in unserer Stadt Versuche gemacht, einen Unfug aufzubringen, der an andern Orten bereits als abgenutztes Mittel des Parteihaffes in Mißkredit und Ab­nahme gekommen ist. Personen, denen man aus irgend einem Grunde nicht wohl will^wer- den von tumultnirenden Hausen durch Lärmen, Pfeifen und Einwersen der Fensterscheiben miß­handelt. Zeder rechtliche Man», welcher politischen Meinung er auch angehöre, verabscheut solches Beginnen; er weiß, daß Verhöhnungen den Gegner nicht widerlegest und übepzeugen, sondern Nur erbittern können, daß in nächtlichen Gewaltthätigkciten ganzer Massen gegen Ein­zelne und Wehrlose weder Geist, noch Heldenmuth sich ansspricht. Der Vernünftige begreift aber auch, daß durch solche Scenen, sogar gegen die Absicht der Theilnehmer, die bcklagcnS- werthesten Folgen herbeigesührt werden können.