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Wer zum gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verfassung, zur gewaltsamen Störung ihrer gesetzlichen Umgestaltung durch Schrift oder Wort auffordert, oder Mittel zur Ausführung dieses Vorhabens sammelt, wer zum Aufruhr, zur Widersetzung gegen die Obrigkeit auffordert, oder an solchen Handlungen Theil nimmt, unterliegt der Strafe des Gesetzes.
Indem Wir alle diejenigen, welche der Stimme der Feinde der Ordnung ihr Obr geliehen haben, nochmals ernstlichst verwarnen, fordern Wir Unsere Gerichte und anderen Behörden bei ihren Pflichten auf, furchtlos das Gesetz zur Geltung zu bringen, und alle Freunde der Ordnung, die Behörden hierin mit allen Kräften zu unterstützen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, den 6. Juli 1848.
(L. S.)
Ludwig.
Frhr. v. Steinling. Zimmermann. Hallwachs. Kilian. Eigenbrovt.
Zu Nr. K. G. 5763. .Gießen am 4. Juli 1848.
Betreffend: Die dermaligen Klagen über Mangel an Arbeit und Verdienst der ärmeren Classe der Ortseinwohner.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Großherzogliche Bürgermeister des Kreises.
Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die mir aus vielen Orten des Kreises zugekommenen Klagen der ärmeren Classe der Ortscinwohner über Mangel an Arbeit und zureichendem Verdienste meistens nicht unbegründet sind. , ,L , „ .
Cs wäre hier eine unnütze Beschäftigung, die Ursachen dieser Verdlenstlosigkert in allen verschiedenen Beziehungen und Verzweigungen zu erörtern; auch sind manche derselben mit dem kräftigsten Willen für den Augenblick nicht zu beseitigen. Aber es wird jedem Verständigen einleuchten, daß gerade jetzt den Vorständen der Gemeinden Beruf und Pflicht gebietet, alle nur irgend zulässigen Mittel aufzusuchen, um die Verlegenheit oder Noth Derjenigen, welche, ohne hinreichenden Grundbesitz, nur von ihrem täglichen Arbeitsverdienste sich und ihre Familien ernähren müssen, zu heben oder wenig- ^»s Die^Ärb/i". welche die einzelnen Ortseinwohner in ihrer Oekonomie oder in ihrem Gewerbsbetriebe zu gewähren im Stande sind, reicht in vielen Orten nicht aus; denn die tägliche Ersahrung zeigt es uns, daß Handel, Verkehr, Absatz und Gewerbe stocken, daß viele Gewerbtreibeuden in der Nähe und Ferne den Umfang ihres Geschäftes beschränken müssen, und daß fast allerwärts, wenigstens von den besonneneren Bürgern, — auf Einschränkung in den Bedürfnissen des täglichen Lebens überhaupt Bedacht genommen wird. ■„ t ., „ . „ . .
Unter solchen Umständen ist es Sache der Gemeinde-Vor stände, die Kraft der Gesa mm t- Gemeinde in Anspruch zu nehmen und so viel an ihnen liegt, die Erwerbsmittel zu verstärken und die Erwerbs-Möglichkeit hervorzurufen. , „ .
In allen Gemeinden, ohne Ausnahme, bietet sich noch Gelegenheit genug dafür dar: m Cultivirung von Gemeinde-Oedungen, Unterhaltung von Gemeindegebäuden und Anstalten, Unterhaltung und Verbesserung der Wege und namentlich Verbesserung von Gemeindewiesen und Grundstücken u. s. w.
Die Gemeinde Garbenteich hat einen früher schon von dem jetzigen Gr. Bürgermeister daselbst aufgestellten Plan, einen in sehr üblem Zustand befindlichen Weg zu verbessern und eine daneben herziehende Wüstung nutzbar zu machen, mit aus den angegebenen Münden in neuerer Zeit wieder aufgenommen, seit Monaten eine große Anzahl von Arbeitern beschäftigt und dadurch neben der Ernährung ihrer Armen den Vortheil eines guten Wegs und eines werthvollen Gemeinde-Eigenthums erreicht. — Dergleichen Gelegenheiten finden sich überall, denn wo der Wille kräftig ist zur Hülfe, ist auch Hülfe möglich! —


