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5) Das Gesuch des Löb Jakob von Rüddingshausen um Aufnahme in den Schutz, resn. als Ortsbürger noch Altenbuseck. *
an den dritten Ausschuß :
Eine Vorlage, betreffend das Gesetz vom 24. Juli 1839 wegen der Waldstreu aus Gemeindewaldungen und an berechtigte Gemeinden.
5. Abgeordneter Engel wies darauf bin, wie es nothwendig sei, daß dem Bezirksrath auch eine Entsche dunq jufteben muffe, wenn einem Orisbürger die Erlaubnis; zum Heirathen verweigert wurde. Der Reglernngerath Küchler erkannte die Bemerkung als zweckmäßig an, die Abgeordneten Ferber, Bern- beck, Dietrich unterstntzren den Antrag. Letzterer erwähnte, daß auch aus andern Regierungsbezirken, namentlich von Nidda, der,eile Gegenstand zur Sprache gebracht worden sei und daß darauf bezügliche Eingaben an die Slaatsregierung eingesandt werden würden. Man beschloß, die Staatöregierung um eine darauf bezügliche Gesetzesvorlage zu ersuchen. d a
6. . Abg. Ferber fragte den Dirigenten der Regierungs-Eommission, ob die Wahlen der Ersatzmänner für die Mitglieder des Bezirksraths absichilich oder zufällig erst, nachdem die Hanptwahl entschieden war, vorgenommen worden seien. Reg.-Ralh Küchler verlas eine Entscheidung des Ministeriums wonach, wie auch Ferber dies wünschte, die Wahl de,r Ersatzmänner vorzunehmen sei, wenn das Resultat der ersten Wahl keinem Zweifel unterliege. Hierauf nahm Abg. Bernbeck die Bedenken zurück, die er bei der Wahl der Ersatzmänner überhaupt glaubte aussprechen zu müssen.
7. Der Vorsitzende fragt, warum die Sitzungen des Bezirksraths nicht, nach der gesetzlichen Bestimmung, bereits in der dritten Woche des Monats November eröffnet worden seien. Der Dirigent der Regierungs-Commission erledigt dies Bedenken durch den Nachweis, daß die Wahlakten erst nach der dritten Novemberwoche vollständig eingelaufen seien.
8. Ferber rügt den Umstand, daß das Resultat der Wahl an vielen Orten nicht veröffentlicht worden sei. "
, 9. Franziskus, Menkel, Lindenstruth und Schmand verbreiten sich gleichfalls darüber, daß die gehörigen Bekanntmachungen nicht geschehen seien.
10. Der Dirigent der Regierungs-Commission, sowie der Vorsitzende bitten, daß die sub. 8 und 9 angeführten Bedenken gelegentlich einer besonderen Verhandlung ausführlich vorgebracht werden möchten.
11. Engel trägt vor, daß manche Betheiligte hinsichtlich der Aufnahmen in das Ortsbürgerrecht und der HeirakhSerlaubnisse nicht immer über die obwaltenden Unterschiede sich klar seien. Der Dirigent ^r Regierungs-Commission theilt daher ein dahin gehöriges Auöschreiben mit, worin die Regierungs- Commis, lon die einschlagenden Gesetze und Regulative zusammengestellt hat. Zugleich wurde bemerkt daß man die Beiheiligten in allen Fällen über diesen Gegenstand belehrt habe.
12. Auf die von Ferber gestellte Frage, ob in Bezug auf die Art. 16, 1—4 angegebenen Punkte sich die Betheiligten unmittelbar an den Bezirksrath wenden können, bemerkt der Dirigent der Regierungs- Commission: daß dagegen nichts einzuwenden sey, daß aber der Bezirksrath an die Regierungs-Commission die Akten zur nöthigen Vorbereitung, rc. Art. 17 abzugeben habe.
13 Engel erwähnt eine Beschwerde der Gemeinde Allendorf, betr. die Holzhauerei. Sobald, die Akten bei der Regierungs-Commission einlaufen, soll nach der Zusicherung des Dirigenten die Entscheidung über diesen Gegenstand im Sinne des Ortsvorstands veranlaßt werden.
' 14. Für die Sitzung am 6. Deeember wurde als Tagesordnung bestimmt
1. Für den Vormittag:
Berichterstattung, Berathung und Beschlnßnahme über die Wahlen im II., V. und X. Wahldistrikt.
2. Für den Nachmittag:
Verhandlungen über die Vorlage, betr. die Revisionsbemerkungen zum Voranschlag der Gemeinde Langgöns für 1849.
15. Schluß der Sitzung um 6 Uhr.
Zur Beglaubigung:
F. Steinberger. Bernbeck.


