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9. Die Versammlung schritt nach § 3 der Geschäftsordnung znr Prüfung der Wahlakten. Die Wahlen der I. III. IV. VI. VII. VIII. IX. XI. Wabldistrikte wurden nicht beanstandet und daher ^Vertreter^fur genügend legüimirt erklärt. Dagegen ergaben sich Anstände bei den Wahlen des II. V.
10. Nach § 3 der Geschäftsordnung wurde daher ein aus 3 Mitgliedern bestehender Ausschuß gebildet, welcher die beanstandeten Wahlbandlutigeu genauer prüfen soll.
Für diesen Ausschuß wurden durch schriftliche Abstimmung ernannt:
1) Dietrich mit 7, 2) Ferber mit 6, 3) Bernbeck mit 6, 4) Engel mit 6 Stimmen.
Da also eine Entscheidung durch das LooS hinsichtlich der Wahl der sub 2. 3. 4. genannten Mitglieder nöthig geworden war, nahm man solche vor und es fiel Ferber aus, so daß demnach der zur Prüfung der Wahlen beauftragte Ausschuß gebildet wird aus den Mitgliedern:
1) Dietrich, 2) Bernbeck, 3) Engel.
11. Um 12 ‘4 Uhr wurde beschlossen, die Sitzung bis 3 Uhr Nachmiltags zu unterbrechen. Für die Nachmittagsßtzung wurde festgestellt die Wahl der nach § 5 der Geschäftsordnung zu ernennenden Ausschüsse.
12 Der Vorsitzende schloß die Sitzung mit einer kurzen Anrede an die Versammlung.
Fortsetzung der Sitzung vom 6. Dezember.
Anfang 3 Uhr Nachmittags,
Anwesend 11 Mitglieder des Vezirksraths.
1. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er als die Tagesordnung die Wahl dreier Ausschüsse verkündete und zunächst die Ernennung deö ersten Ausschusses einleitetc.
Während dieser Einleitung trat Reg.-Rath Küchler ein.
2. Bei der Wahl wurden bestimmt:
Für den ersten Ausschuß: 1) Dietrich, 2) Bernbeck, 3) Ferber.
Für den zweiten Ausschuß: 1) Kliebe, 2) Engel, 3) Menkel.
3 Bevor zur Wahl des dritten Ausschusses geschritten wurde, entspann sich eine ausführliche Dis- cussion über die nach Art. 16, pos 8 und 9 dem Bezirksrath zustehenden Befugnisse.
Bei dieser Debatte ergriffen die meisten Mitglieder das Wort und man verständigte sich auf den Antrag des Abg. Dietrich und des Vorsitzenden dahin, daß die Bestimmungen vom Art. 9 des Gesetzes voyi 31. Juli 1848 die Grenzen für die Wirksamkeit der Verwaltungsbehörden im Allgemeinen, also auch für die Thättgkeit der Bezirks,äthe festsetzten. Der Dirigent der Regierungs-Eommission war im Wesentlichen mit dieser Ansicht einverstanden, bemerkend, daß allerdings der Bezirksrath als ein Glied in der Organisation der Bezirksverwaltungsbehörden erscheine, und deshalb alle Gegenstände innerhalb dieser Grenzen in das Bereich seiner Thättgkeit zu ziehen befugt sei. Sollte im einzelnen Fall ein Zweifel über die Competenz des Bezirksralhs obwalten, so möge eine nähere Verständigung Vorbehalten bleiben.
Nachdem die Versammlung sich dafür aussprach, die dem Bezirksrath nach Art. 16 pos. 8 und 9 zustehenden Befugnisse in möglichster Ausdehnung geltend zu machen, wurde die. Wahl des dritten Ausschusses vorgenommen. Dieselbe fiel auf die Mitglieder:
Ferber, Steinberger, Franziskus, Engel.
Der Abg. Dietrich, auf den eine gleiche Stimmcnzahl traf, als auf Franziskus und Engel, fiel durch die Entscheidung des Looses aus.
4. Der Vorsitzende vertheilte die in Beilage Nr. 4 bezeichneten Vorlagen der Regiernngs-Eom- mission an die betreffenden Ausschüsse.
Es gingen daher an den ersten Ausschuß:
Die Akten beir.
„Die Revisionsbemerkungen zum Voranschlag der Gemeinde Langgöns für 1849."
An den zweiten Ausschuß:
1) Das Gesuch des S. Walther von Daubringen um Aufnahme als Ortsbürger nach Gießen.
2) Das Gesuch des G. B. K. Ebert aus Coburg um Jndignatsertheilung und Aufnahme als
Ortsbürger zu Großenbuseck.
3) Das Gesuch des W. Killer von Wahlen um Aufnahme als Ortsbürger zu Gießen.
4) Das Gesuch deö L. Grünewald zu Naunheim um Ertheilung deö Schutzes nach Waldgirmes,
resp. um Aufnahme als Ortöbürger allda.


