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Für den
I
W ahl di strikt: der
Abgeordnete Ferber,
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Weigel,
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III
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K l i ebe,
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XI
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Menkel,
Der für den I Wahldistrikt ernannte Abgeordnete Hillebrand ließ sich durch den Dirigenten der Regierungs-Commission als abwesend entschuldigen, da er durch wichtige, am Hessischen Landtag vorkommende Geschäfte gehindert sei, der an ihn ergangenen Einladung zu den Sitzungen des Bezirksraths zu felgen. Das betreffende Schreiben des erwähnten Abgeordneten wurde alö Beilage Nr. 1 zu den Akten des Bezirksraths genommen.
3. Das älteste Mitglied des Bezirksraths, Weigel aus Kleinlinden, wurde von dem Dirigenten der Regierungs-Commission ersucht, die Verhandlungen der Versammlung bis zur Wahl eines Versitzenden zu leiten.
4. Unter der Leitung des genannten Alterspräsidenten wurde zuerst zur Wahl eines Vorsitzenden geschritten. Hierbei fielen 9 Stimmen auf den Vertreter des IX Wahldistriets, Steinberger aus Grünberg.
5. Unter der Leitung des Vorsitzenden wurde ein Stellvetreter für denselben gewählt, cs fielen 8 Stimmen auf den Vertreter des I Wahldistriets, Ferber aus Gießen
6. Bei der Wahl eines Schriftführers ergab sich keine absolute Mehrheit, es erhielt die meisten Stimmen der Vertreter des III Wahldistriets, Bernbeck auö Rodheim.
7. Nachdem die Nr. 4. 5. 6. genannten Gewählten der Versammlung für daö ihnen bewiesene Vertrauen ihren Dank ausgesprochen, legte der Abgeordnete Steinberger einen Entwurf einer Geschäftsordnung für die Sitzungen deö Bezirksraths vor. Dieser Entwurf, welcher als Beilage Nr. 2 dem Protokoll angefügt ist, gab Anlaß zu einer längern Discusston.
Abg. Engel war der Ansicht, man solle eine förmliche Geschäftsordnung gar nicht feststellen. Nachdem jedoch die Abg. Dietrich, Ferber und Bernbeck sowie der Dirigent der Reg.-Commission die Zweckmäßigkeit einer Geschäftsordnung anerkannt hatten, wurde beschlossen, die Diskussion über den erwähnten Entwurf.zu eröffnen.
8. Im Laufe dieser Discussion wurden folgende Beschlüsse gefaßt.
ad §. 1. Vor dem Wort „Sitzung" ist noch einzuschaltcn das Wort „erste" ad §. 2.
ad §. 3. Der Abg. Dietrich war der Ansicht, es sollten alle Wahlakten einem besonderen Ausschuß überwiesen werden. Der Abg. Ferber dagegen schlug vor, man solle nur diejenigen Wahlen, gegen die bereits Reklamationen erfolgt seien, von einem besonderen Ausschuß untersuchen lassen, die übrigen aber sogleich in der Sitzung selbst prüfen und nur dann dem Ausschuß überweisen wenn sich Anstände ergeben würden. Da der Antrag von Ferber angenommen wurde, muß § 3 die entsprechenden Veränderungen erleiden.
ad §. 4 wurde nur eine Veränderung des Ausdrucks beliebt.
ad §. 5. Nach einer längeren Debatte, an der die meisten Mitglieder des Bezirksrathö, sowie der Dirigent der Regierungs-Commission sich betheiligtcn, wurde beschlossen, daß der erste Ausschuß die im Gesetz vom 31. Juli 1848 Art. 16 pos. 1. 2. 3. 6.
der zweite die in pos, 4. 5. 7.
der dritte die in pos. 8. 9. genannten Gegenstände zu bearbeiten habe.
Die §§. 6—18 wurden im Allgemeinen gebilligt. Nur soll §. 14 Wegfällen, die übrigen aber zum Theil vereinfacht, zum Theil verschmolzen werden.
Auf den Grund der Statt gehabten Verhandlungen und gepflogenen Beschlüsse wurde eine neue Re- * daktion der Geschäftsordnung veranstaltet, welche alö Beilage Nr. 3 dem Protokoll beigefügt ist.


