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Offizielle Nachrichten.
Auszug auö dem Gr. Hess. Regieruugsblatte Nr. 6 6.
Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, durch allerhöchste Dccrete vom 8. November den Minister des Innern und Vorstand des Ge- sammt-Ministerinms !)r. Heinrich Carl Iaup, seinem Wunsche gemäß, von der Stelle eines Präsidenten des Staats- raths zu entbinden; den Finanzminister Carl Zimmermann mrf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner vieljährigen treuen und ersprießlichen Dienste, nach den Bestimmungen d r Dienst- Pragmatik in den Ruhestand zu versetzen, jedoch mit aleich- zeitiger Ernennung zum Presidenten des Staatsraths; den Ministerialrath im Ministerium der Finanzen Friederich Frh, von Schenck, unter Entbindung desselben von der Stelle eines landesherrlichen und ersten Mitglieds der Direktion
der Staatsschuldentilgungskasse, zum Director des Ministe- riums der Finanzen zu ernennen; den Ministerialrat» im Ministerium der Finanzen, Geheimenrath Dr Christian Leon« Hardt Philipp Eckhardt, auf Nachsuchen, nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik in den Ruhestand zu versetzen und ihn zugleich von dem ihm als Nebenamt übertragenen Referat im Min sterium des Innern zu entbinden, dagegen denselben zum landesherrlichen und ersten Mitgliede der Di- rection der Staatsschuldentilgungskasse, sodann den Oberfinanzrath Maximilian von Biegeleben, unter Enthebung von der Stelle eines Raths bei der Zolldirection, zum Ministerialrath im Ministerium der Finanzen zu ernennen.
,^i der am 6. d. M. Elast gefundenen ersten Sitzung des Bezirköraths wurde die nachstehende Geschäftsordnung angenommen. Indem man dieselbe hierdurch veröffentlicht, wird bemerkt, daß die Protokolle. über die einzelnen Sitzungen in diesem Blatte bekannt gemacht werden sollen.
G e s eh ii ft s - O r d M ZI n g
für die Verhandlungen des Bezirksraths im Regierungsbezirke Gießen.
§. 1.
Die erste Sitzung des Bezirköraths wird durch ein Mitglied der Regierungs-Commission eröffnet, §• 2.
Das älteste Mitglied des Bezirksraths übernimmt alsbald den einstweiligen Vorsitz. Unter seiner Leitung wird ein Vorsitzender erwählt, der seine Geschäfte sogleich antritt und vorerst einen Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie einen Schriftführer erwählen läßt.
§. 3.
Hierauf schreitet die Versammlung zur Prüfung der Wahlen. Ergibt sich hierbei ein Anstand, so wird die genauere Untersuchung einem aus drei Mitgliedern bestehenden Ausschuß überwiesen, der die Wahlacten sorgfältig zu durchgehen und baldigst darüber Bericht zu erstatten hat.
§• 4.
Sobald die Prüfung und Genehmigung der Wahlen so weit beendigt ist, daß die zu gültigen Beschlüssen erforderliche Anzahl von Mitgliedern genügend legitimirt erscheint, werden alsbald drei Ausschüsse durch Wahl gebildet.
§• 5.
Der erste Ausschuß besteht aus drei Mitgliedern. Er hat die nölhigen Vorarbeiten und Berichterstattungen zu besorgen über diejenigen Gegenstände, welche nach dem Gesetz vom 31. Juli 1848 Art. 16. pos. 1. 2. 3. 6. dem Bezirksrath theils zur Entscheidung, iheils zur Berathung vorgelegt werden.
Der z w e i t e Ausschuß besteht aus drei Mitgliedern. Zu seinem Wirkungskreis gehört die Berichterstattung über diejenigen Gegenstände, über welche der Bczirköroth nach Art. 16. pos. 4. ö. 7. des Gesetzes vom 31. Juli 1848 zu verhandeln hat.
Der dritte Ausschuß beschäftigt sich mit allen denjenigen Gegenständen, welche nach pos. 8. und 9. des erwähnten Artikels.von dem Bezirksrath verhandelt werden.
Dieser Ausschuß wird von vier Mitgliedern gebildet.
§. 6.
..Alle von Seiten der Regierungsbehörde, den Gemeinden, den Mitgliedern des Bezirköraths oder sonltigen Angehörigen des Regierungsbezirks gemachten Vorlagen, Bitten, Beschwerden und Anträge sind dem Vorsitzenden mitzutheilen.


