Ausgabe 
9.12.1848
 
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Imzeigebtatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

M1SH7. Sonnabend den 9. December 18^8.

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Amtlicher Theil.

Auszug ans dem Großh. Hess. Regierungsblatt Rr. 67

vom 25. November 1848. .

G - iet ,

die von der provisorischen Cmtralgewalt für Deutschland angeordnete Vermehrung der deutschen Streitmacht betreffend.

8uDWJG III. Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. re.

In Folge der von der provisorischen Centralgewalt für Deutschland angeordneten Vermehrung der deutschen Streitmacht bis zur Höhe einer Leistung von zwei Procent der gegenwärtigen Bevölkerung haben Wir, auf den Grund des Artikels 38 des Recrutirungögesetzes vom 20. Juli 1830, verordnet und ver­ordnen hierdurch, wie folgt:

A r t. 1.

Für das Jahr 1849 werden die sämmtlichen Aufrufsfähigen der ersten Klasse der Dienstpflichtigen, mit Ausnahme des Depots, zur Ergänzung und Vermehrung der Feldtruppcn aufgerufen.

Art. 2.

Die wirkliche Abgabe zum Militärdienst erfolgt in drei Aufgeboten, welche nach der Ordnung der bei der Musterung von 1848 gezogenen Loosnummern gebildet werden.

Das erste Aufgebot enthält diejenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die niedrigsten Loosnummern in den verschiedenen Bezirken gezogen haben;

das zweite Aufgebot diejenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die folgenden Loosnummern gezogen haben ;

das dritte Aufgebot den Rest der ersten Klasse, mit Ausnahme des Depots.

A r t. 3.

Die Ministerien des Innern und des Kriegs sind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Edicts beauftragt.

.Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.

Darmstadt den 22. November 1848.

(L. s.) LUDWIG.

Jaup. Graf Lehrbach.