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2) Jedem Erwachsenen passirt ein Freigepäck von 40 Pfund, Kindern bte Halste.
3) Für das Uebergewicht wird zwischen Vöhl und Sachsenberg sm rede volle 5 Pfund ein Ueber- frachtporto von 3'4 kr. erhoben, wobei die zwischen 5 und 5 Pfmrd liegenden Pfunde zu Gunsten der Reisenden unberücksichtigt bieiben. Nack den Unterwegs-Orten ist jedoch nur die Mitnahme kleiner Reise-Effecten, als Nachtsäcke, Hutschachteln rc., welche das Freigewicht von 40 resp. 20 Pfund nicht übersteigen, gestattet.
Darmstadt den 19. Juni 1848.
Großherzoglich Hessische Ober-Post-Znspectwru von Kuder.
vt. Bessunger.
Gießen den 5. Juli 1848.
Betreffend: Die Aufstellung der Tagebücher über den
Vesitzwechsel der Immobilien.
Der Gr. Steuercommissär des Steuerbezirks Gießen,
a n sämmtliche Herren Bürgermeister dieses Bezirks.
Mit Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Juni 1847 im Anzeigeblatt JV& 48, wollen Sie nunmehr eine Aufforderung an die Grundbesitzer zur Angabe der Besitzwechsel resp. Abgabe der betreffenden Urkundcn mit dem Bemerken erlassen, daß nach Ablauf d. M. keine Veränderungen in die Tagebücher mehr eingetragen werden könnten und die alten Besitzer demnach gehalten sehen, die ensprechenden Steuern im kommenden Jahre fortzuentrichten.
Mit dem ersten August wollen Sie diese Tagebücher vorschriftsmäßig abschließen und mit den betreffenden Urkunden, Meßbriefen und einem besonderen Verzeichnisse über die Besitzwechsel der Gebäude, an mich zur weiteren Amtshandlung einsenden.
Hirsch.
Edictalladungen.
1361) Marburg. Auf folgende Grundstücke des Andreas Staubitz und dessen Ehefrau Martha, geborne Theis zu Moischt,
1) y2 Ar. 11 Ruth. Land, im Sohl an Martin Staubitz,
2) y2 Ar. 10 Rth. Land, der Grubenacker, an Joh. Heinr. Preiß und
3) 1 Ar. 26 Rth. Land auf'm Stockfeld, an Heinrich Kiefer Retz und Albert Staubitz findet sich noch zu Gunsten des Buchbinders Jeremias Creuzer, modo Professor Creuzer auf den Grund einer Obligation vom 28. April 1756 eine Hypothek wegen eines dem Nikolaus Schleich gezahlten verzinslichen Darlehns von 80 Thlr. alte Frankfurter Währung eingetragen. Da indessen nach der Erklärung beider Theilc die betreffende Original-Schuldverschreibung vom 28. April 1756 abhanden gekommen, die durch dieselbe verbriefte Schuld aber bescheinigtermaßen abgetragen ist, so wird dem dieserhalb gestellten Anträge gemäß, der etwaige Inhaber jener Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordcrt, seine Rechte an derselben spätestens
bis zum 22. August d. I. dahier sogewiß geltend zu machen, als sonst die Urkunde wird für erloschen erklärt und die Löschung der darin bestellten Hypothek wird bewirkt werden.
Marburg am 3. Juli 1848.
Kurfürstl. Landgericht Hierselbst.
W. Wagner.
vdt. Scheffer.
926. Laubach. Alle Forderungen an den Johannes Michel von Utphe, über dessen Vermögen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den förmlichen Concurs erkannt, sind bei Vermeidung des ohne weitere Bekanntmachung eines PräelusivdecretS eintretenden Ausschlusses von der Masse.
Montag den 10. Juli d. I., Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen und zu begründen.
Laubach, den 3. Mai 1848.
Gr. Hess. G. S. Landgericht
B r u m h a r d.


