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Bekanntmachung, die Ausnahme eines Anlehcns von Einer Million Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staates betreffend.

Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 20. Mai d. I. in Nr. 25. des Regierungsblattes wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Termin zur Subscription auf das nach dem Gesetz vom 19. Mai d. I. aufzunehmendc zu fünf vom Hundert verzinsliche Anlehen von Einer Million Gulden bis zum 31. October d. I. verlängert worden ist und daß mithin die Subscriptionslisten auf dieses An­lehen bis zum genannten Zeitpunkte bei der Gr. Staatsschulden-Tilgungskasse dahier, bei der Gr. Central­kasse zu Mainz und bei sämmtlichen auswärtigen Obereinnehmereien und Rentämtern offen liegen.

Darmstadt den 26. Juli 1848.

Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.

Zimmermann. Schleiermacher.

Gefundene Gegenstände.

Ein altes Kindcrtäschchen und ein Schleier sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 4. August 1848.

Edictalladungen.

1342) Grünberg. Rechtsansprüche jeder Art an die Concursmasse des Johann Stephan Lang­ohr zu Oberohmcn, sind bei Meidung stillschweigend eintretcnden Ausschlusses von der Masse im Liqui­dationstermine

Mittwoch den 16. August d. I., Morgens 8 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen. Von nicht persönlich erscheinenden Gläubigern wird angenom­men, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beitreten.

Grünberg den 26. Mai 1848.

Gr. Hess. Landgericht.

Welcher. Thaler.

1361) Marburg. Auf folgende Grundstücke des Andreas Staubitz und dessen Ehefrau Martha, gcborne Theis zu Moischt,

1) 7 Ar. 11 Ruth. Land, im Sohl an Martin Staubitz,

2) */2 Ar. 10 Rth. Land, der Grubenacker, an Joh. Heinr. Preiß und

3) 1 Ar. 26 Rlh. Land auf'm Stockfeld, an Heinrich Kiefer Retz und Albert Staubitz findet sich noch zu Gunsten des Buchbinders Je­remias Creuzer, modo Professor Ereuzcr auf den Grund einer Obligation vom 28. April 1756 eine Hypothek wegen eines dem Nikolaus Schleich ge­zahlten verzinslichen Darlehns von 80 Thlr. alte Frankfurter Währung eingetragen. Da indessen

nach der Erklärung beider Theile die betreffende Original-Schuldverschreibung vom 28. April 1756 abhanden gekommen, die durch dieselbe verbriefte Schuld aber bescheinigtcrmaßen abgetragen ist, so wird dem dieserhalb gestellten Anträge gemäß, der etwaige Inhaber jener Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordert, seine Rechte an derselben spätestens bis zum 22. August d. I. dahier sogewiß gellend zu machen, als sonst die Urkunde wird für erloschen erklärt und die Löjchung der darin bestellten Hy­pothek wird bewirkt werden.

Marburg am 3. Juli 1848.

Kurfürstl. Landgericht Hierselbst.

W. Wagner.

vdt. Scheffer.

1442) Ulrichstein. Forderungen oder sonstige Ansprüche an Johannes Hofmann 1!!, Wirth zu Bobenhausen, gegen welchen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den Concursproccß erkannt hat, sind in dem auf

Freitag den 15. September l. I., Vormittags 8 Uhr,

anberaumten Liquidationstermin sogewiß anzuzeigen und zu begründen, als sonst sie ohne ein besonders zu erlassendes Ausschußdecret, von der Masse aus­geschlossen werden.

Ulrichstein den 13. Juli 1848.

Gr. Hess. Landgericht das. Stammler. Bruck.