Änzcigeblntt für die Stadt Gießen und die Kreise
Gießen, Grünberg und Hungen.
Jfä 62 Mittwoch den 3. Juli IS^lS.
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Verkündigung,
das Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von Hessen und bei Rhein rc. re. betreffend.
8llDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re.
Dem Allmächtigen hat es gefallen, Unseres vielgeliebten und hochverehrten Herrn Vaters Königliche Hoheit, den Großherzog Ludwig II., am Heutigen aus diesem Leben abzurufeu.
Von kindlichem Schmerze bewegt, verkünden Wir dieses allen Angehörigen des Landes.
Die bereits als Mitregenten des Hochseligen Großherzogs Königlicher Hoheit von Uns angetretene, nunmehr vermöge Nachfolgerechts Uns angefallene Regierung werden Wir in denselben Gesinnungen fortsetzen, die Wir beim Antritte unserer Regierung kund gegeben, treu den in Unserer Proclamation vom 6. März d. I. gegebenen Verheißungen, unausgesetzt bemüht für die Wohlfahrt des Landes, welcher alle Unsere Kräfte gewidmet sind.
In diesem Bewußtsein vertrauen Wir Unserem Volke, daß eö die Liebe und Anhänglichkeit, die es bisher zu Und getragen, Uns ferner bewahren wird, und blicken getrost der Zukunft entgegen, die eine verhängnißvolle Zeit Uns, Unserem Volke und dem großen deutschen Vatcrlande bringen wird.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und deö beigedrückten Staatssiegclö Darmstadt den 16. Juni 1848.
(L. 8.) LUDWIG.
Eigenbrodt.
Bekannt m ach ung,
die Landes-Trauer wegen des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von Hessen und bei Rhein betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß die LandeS-Trauer wegen des betrübenden Ablebens des Großherzogs Ludwig II. Königlicher Hoheit auf zwölf Wochen zu bestimmen sey.
Dieser allerhöchste Befehl wird zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht.
Darmstadt am 16. Juni 1848.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Eigenbrodt. Schott,


