Sprechhalle

für

j eit gemäße Mitth eilungen.

(Beiblatt.)

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Replik

auf die Widerlegung in 4. der Hess. V. Z.

Die Worte der Aufklärung in JV6.. 16. der Sprechballe werden von dem Advokaten Creb­ner s Verdächtigungen rc. genannt; während sie doch nichts seyn sollten, als Aufklärungen über die wahrscheinlichen Ursachen von den, in .A8 14. er­wähnten großen Aufregungen dahier. Der va­terländische 2C. Verein und Credner hätten es mir Dank wissen sollen, wie mir eine große Menge der hiesigen Einwohner jetzt danket, daß ich die Sache von einer andern Seite beleuchtet habe; es ist da­durch ja Veranlassung gegeben worden, etwaige falsche Gerüchte endlich aufzuhellen. Auf Dank habe ich zwar nicht gerechnet; aber daß mein gut gemeinter Artikel mit so heftigen Schimpfworten belegt werden würde, habe ich von der ruhigen con- stitutionellen Entwicklung, auch nicht erwartet. Ein kleiner Jrrthum im Datum, oder in der Person, wird gleich eine Lüge, die unschuldige Anführung eines Gerüchts, wird eine perfide Verläumdung ge­nannt! Wozu der allzu große Eifer, wozu das maaßlose Schimpfen? Mit Schimpfen und Toben wird kein Prozeß gewonnen, mit Schimpfen und Toben wird das Publikum nicht überzeugt! Der Verfasser der Aufklärungen hat Niemand verläumdet, er hat nur Gerüchte angeführt und bei den, selbst von Herrn Dr. Eckstein anerkannten Thatsachen hat cr sich nur im Datum geirrt. Das Publikum wird über die Berichtungen, welche es durch Hrn. Dr. Eckstein nunmehr bekommen hat, sich mit mir be­ruhigt und befriedigt halten, und dieses würde Hr. Dr. Eckstein ohne Schimpfen ebenfalls erreicht haben, wenn es ihm darum zu thun gewesen wäre, lieber einige Punkte ist man jedoch noch nicht ganz klar gewor­den, ich erlaube mir deshalb die Fragen: wenn Credner die Anrede an die Wahlmänner deö 6. Wahlbezirks nicht selbst entworfen und nicht selbst verbreitet hat, ob er sie auch nicht ausgear­beitet hat? Ob er nicht selbst den Druck überwacht und die gedruckte Anrede nachher nicht hat verbrei­ten lassen? Ich frage ferner: ob, wenn in dieser Anrede nicht die von mir augedeuteten Worte über

die Gießer Wahlmänner gestanden haben, auch nicht der Sinn davon darin gewesen ist? Daß Sie Hrn. Dr. Credner hinter den Vorsitzer des vaterlän­dischen 2c. Vereins verschanzen wollen, das gilt nicht, in einem constitutionellen Staate ist die Per­son des Ministers für alle seine Handlungen ver­antwortlich, folglich muß es auch der Vorsitzer des vaterländischen 2c. Vereins seyn! Es ist dieses jedoch nur individuelle Ansicht und mag ich darüber nicht weiter mit einem Juristen streiten. Schließlich will ich mir noch erlauben zu erklären, daß die Aufklärungen in Nr. 16 der Sprechhalle ebenso wenig Schmähungen seyn, als daß sie einen Bruch der Freundschaft zwischen Ihnen Hr. Dr. und Cred­ner verursachen, noch daß sie dem vaterländischen 2c. Verein irgend ein Mitglied entziehen sollten, denn geschmäht ist Niemand; auf Ihre Freundschaft mit Credner bin ich nicht eifersüchtig und von den Mitgliedern des vaterländischen re. Vereins wüßte ich in keinerlei Weise einen Gebrauch zu machen. Nach dieser Erklärimg werben wohl ihre harten Ausdrücke auf der Widerlegung allein hängen blei­ben müssen. Ihnen Hr. Dr. will ich indessen nicht anrechnen, was der Advokat und Freund Credner's gesagt hat, auch versichere ich Sie, daß ich Sie nicht für den Verfasser der Friedensworte gehalten habe, und auch mich auf keinen Druckfehler in meinen politischen Meinungen je berufen werde. Sie sind ein viel zu intelligenter Advokat, als daß Sie Worte des Friedens äußern sollten, wenn noch Hoffnung da ist, den Prozeß zu gewinnen, und unser politischer Prozeß ist noch keineswegs der Entscheidung nahe. Es empfiehlt sich übrigens Ihrer ferneren Gewogenheit, der Anonymus von Nr. 16 der Sprechhalle.

Gießen den 4. Juni 1848.

1215. Langgöns.

Gegenerklärung aus die sogenannte Erwide­rung des Gemeinderechners A. Henrich, vom 26. v. M.

Die Erfahrung lehrt es, daß Pillen oft nicht sehr wohlschmeckend sind, gleichwohl aber auf den ganzen