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den und ein solcher, den die Gr. Oberbaudirection zur Genehmigung empfahl, angenommen, worauf das Bauwesen alsbald unter technischer Leitung der Gr. Baubehörde begann. — (Dieser genehmigte Plan ist weder, wie der Einsender des kühnen Artikels in Nr. 15 der Sprechhalle meint, „eine kleine, aber verwegene Nachbildung des „Stadthauses zu Amsterdam" noch wird das Rath- und Schulhaus „circa 80,000 fl," kosten, er ist vielmehr in edlem bizantpnischem Style gehalten und seine Ausführung wird die dafür veranschlagte Summe von circa 39,000 fl. kaum erfordern, da beiden jetzt bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeit der Gr. Baubeamten, die im Falle einer leichtsiniiigen Ueber- schreitung des Voranschlages vor Gericht gestellt werden können, der Voranschlag gewiß nicht überschritten werden wird.) — Als nun in Folge der Zeitereignisse im März dieses Jahres man sich auch hier, wie ja in allen standesherrlichen Bezirken, zur Geltendmachung verschiedener Rechte und Forderungen versammelte, gelang es einer gewissen Partei, — die wir nicht näher zu bezeichnen brauchen, da man ss- la hier zur Genüge kennt, und deren Mitglieder größtentheils dabei illlkkessirt waren, den Unwillen der Bevölkerung besonders nur auf Anordnungen des Ortsvorstandes hinzulenken, — es als einer allgemeinen Wunsck der Licher Einwohner vorzustcllen, daß der Rathhausbau von dem Fürst!. Solms. Bau- inspecior ausgeführt werde. Der Letztere mußte (,) die hierdurch entstehende Ersparniß der Aufsichtskosten berechnen und da die so gefundene Ersparniß natürlich sehr bedeutend war, so würde es thörigl geschienen, wenn man gegen das Eintretenlassen derselben damals geeifert hätte. Doch wir wollen jetzt einmal die Sache näher untersuchen. Es ist anzunehmen, daß bei der Bedeutendheit des fraglichen Schul- und Rathhausbaues unsere Regierung wenigstens die Hand über die ganze Auöiührung durch den Gr. Kreisbaumeister halten läßt, nur Herr M. den Bau leitet; es werden also auch für die Zukunft Diäten des Gr. ■ Kreisbaumcisters entstehen. Weiter ist zu berücksichtigen:
1) daß die größten Kosten für Aufsicht, welche durch Anfertigung der Pläne und Nebenrechnung der Maurer- und Steinhauerarbeit entstehen, zum Theil schon bezahlt sind, zum Theil mit Ende dieses Jahres aufhören (die alsdann noch entstehenden Aufsichtskosten sind sehr gering, da die übrigen Arbeiten nicht beständig überwacht werden müssen);
2) daß die Aufsichtskosten, welche für die voll- kommnere Leitung eines Baues bezahlt werden, selbst wenn sie etwas theuerer, doch eigentlich weit billiger sind, als die geringsten Kosten, die für eine unvoll
kommene Leitung ausgegeben werden. Bei einer solchen unvollständigen Leitung und Aufsicht geht nämlich noch viel mehr als das an den Aufsichtskosten Ersparte an allen Ecken der Erde des Bauwesens durch die schlechtere Arbeit zu Grunde;
3) daß die Leitung und Beaufsichtigung des Baues in der Person des Fürstl. Bauinspectors M. und der des Wegaussehers Förster immer nur eine unvollkommene seyn und bleiben kann, was man auf Verlangen auf das Leichteste beweisen kann;
4) daß der fragliche Rath- und Schulhausbau nicht blos nothdürftig genügen, sondern auch zur Zierde unserer Stadt dienen soll, weßhalb es gerade darauf ankommt, daß die Leitung und Beaufsichtigung des Neubaues möglichst vollkommen sey.
Mit Vorstehendem glaubt Einsender dieses zur Genüge dargethan zu haben, daß es durchaus nicht im Interesse des Rathhausbaues und also auch nicht in dem der Stadt Lich liegt, wenn durch Aenderung der Aussicht in der beabsichtigten Weise Ersparnisse (?!) eingeführt werden sollten. Auch die bei dem Bau beschäftigten Handwerker mögen sich keine falsche Vorstellungen von den Vortheilen machen, welche durch eine solche Aufsichtsänderung für sie etwa entstehen könnten und nur bedenken, daß die Urtheile, die ein Meister sich durch Pfuscherei erwerben kann, immer nur eingebildet sind.
Möchten sich die Bürger unseres Städtchens an denen von Laubach ein Beispiel nehmen, welche recht gut das Nachtheilige einer unvollkommenen Aufsicht, auch selbst bei unbedeutenderen Gemeindcbauten zu erkennen die Gelegenheit gehabt haben, damit nicht wieder einmal der Fall eintrcte, daß die Licher (ob zum Erstenmale bei Neubauten?) durch Schaden klug gemacht werden müssen *).
Brrchstaben-Räthsel.
Der Mensch, für welchen man 12 3 4 bestellt, Der hat sein Thun vollbracht in dieser Welt, Weh ihm! wer dieses Thun wie 2 3 4;
Viel besser wär' es dann, er bliebe hier. — Des Himmels Gnade sey für ihn erfleht, Wenn 4 3 2 und 1 den Ort umweht, In dessen Tiefe 1 2 3 4 steht.
Friedrich Fischer.
*) Der entgegengesetzten Meinung steht ebenfalls unser Blatt offen; doch bitten wir um Kürze. Wenn sich der Stoff häuft, müssen wir Artikel, wie dieser ist, zusamwenschmelzen. D. Red.
Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Sieindruckerei.


