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Gebrauch der Waffen zu üben, um demnächst die rn gesetzlicher Weise eintretende allgemeine Bürgerwehr rasch bilden zu können, so gicbt die Hebung der Bürgergarde in den Waffen auch die beste Vorschule für das bald in's Leben tretende größere Institut ab. Die Zwecke dieser Volksbewaffnung erscheinen daher auch mittelbar als die der Bürgergarde. Aber darum ist sie bis jetzt das noch nicht, was sie demnächst auf gesetzlichem Wege werden kann und soll. Ist nun die Vertheidigung des Vaterlands und der Freiheit gegen jeden Feind als der Zweck der bevorstehenden allgemeinen Bürgerbewaffnung zu betrachten, so stellt sich auch als mittelbarer Zweck der Bürgergarde der dar, sich durch dieselbe die Fähigkeit und Brauchbarkeit zu erwerben, im erforderlichen Fall das Vaterland und die Freiheit mit den Waffen zu v.rthcidigen. Würde ein Nothfall eintreten, würde Deutschland von außen angegriffen, würden die uns erworbenen freisinnigen Institutionen irgendwoher gefährdet werden, so würde alsdann, auech bevor ein Gesetz über die Volksbewaffnung erlassen und diese dadurch vom «Staate geregelt und sanctionirt ist, schnell jeder Freund der Freiheit und darum daö ganze deutsche Volk unter den Waffen stehen und auch unsere Bürgergarde würde sich alsdann sofort mit voller Befugniß zu einer allgemeinen Volkswehr für unser Recht und unsere Freiheit und für Deutschlands Selbstständigkeit und Einheit gestalten. Allein bis jetzt ist sie dies noch nicht und kann es nicht seh», weil die beiden einzigen Voraussetzungen einer gerechtfertigten Volksbewaffnung : Gesetz oder unbedingte Noth- Wendigkeit zur Vertheidigung der angegriffenen Rechte und Freiheiten noch zur Zeit mangeln.
Diese letztere Behauptung hat, es fehle bis jetzt an dieser Nothwendigkeit, einen Widersprach zu befürchten von Seiten derjenigen, welche glauben, Gießen und das hessische Volk überhaupt ftp genöthigt gewesen, zu den Waffen zu greifet,, um seine Freiheit zu erwerben und welche dadurch unsere Bürgergarde von ihrer gesetzlichen Grundlage verdrängen, ihr andere Zwecke unterschieben. Von dieser Seite hört man die Behauptung, das Volk habe bei uns die Waffen ergriffen, tun sich weitere Rechte zu erobern, namentlich die formelle politische Einheit Deutschlands durchzusetzen, oder doch um sie gegen die Feinde des Volks im Kampf um fein' Recht und seine Freiheit zu gebrauchen, um die drohenden Gefahren derselben zu besiegen, sich gegen bevorstehende willkührliche Eingriffe zu schützen tc.
Solche Stimmen sehen also drohende Gefahren der Freiheit, und zwar setzen sie voraus, es solle das, was wir bereits errungen haben, uns wieder gewaltsam entrissen und darum mit gewaffneter Hand
vertheidigt werden und sie fordern zugleich dazu auf, weitere Rechte mit den Waffen zu erkämpfen, jn beider Beziehung beruhen solche Ansichten und Vör- aussctzungeit auf offenbarem Verkennen unserer Zustande und Zeitverhältnisse. Durch ganz Deutschland sind nun die Stimmen der Freiheit erschollen und sie haben allgemeinen Wiederklang gefunden in allen deutschen Herzen. Das Volk hat sich überall ausgesprochen über das, was das ewige Gesetz der Vernunft ihm als unverkümmerbares Recht znspricht und welche Macht ist im Stande, einem solchen Ausspruch zu widerstehen? Siegreich brach sich darum auch die Wahrheit Bahn durch alle Länder und Stämme des deutschen Volks und sie mußte von denen anerkannt werden, welche sie bisher nicht hören wollten. Insbesondere aber kam unser Erbgroßherzog und Mit- regent, dessen freisinnige und wahrhaft deutsche Gesinnungen schon lange bekannt waren, rasch den Wünschen seines Volkes entgegen; der erste Moment seiner Regierungsthätigkeit war, daß er Alles gewährte, was die auf friedlichem und gesetzlichem Wege eingereichten Petitionen beantragt hatten, und daß er zur Garantie dafür, (Sagern zum Minister bertcf, ja er ging weiter und sprach zuerst das ihn ewig ehrende Wort aus, daß die bisherige Gesammt-Ver- fasiung Deutschlands den gerechten Erwartungen des Volkes nicht entsprochen habe und daß sein Streben nun auf die Bildung einer neuen, die nationale Einheit Deutfchlandö sichernden, Anstalt gerichtet seh. Damit haben wir vorerst, abgesehen von den bereits erhaltenen Gesetzen über Preßfreiheit, Petitionsrecht u. f. w. die leitenden Principien gewonnen, auf die sich unsere neuen Institutionen gründen müssen. Nun handelt es sich nur darum, diese anerkannten Grundsätze praktisch in das Leben einzuführen, was nut geschehen kann auf dem Wege der Gesetzgebung, also durch ruhige und besonnene Prüfung, allseitige Beleuchtung und Bearbeitung der Gegenstände und darauf hin' durch Verständigung darüber zwischen den rechtlich bestehenden Regierungen und den Vertretern des Volks. Die Aufgabe der Gegenwart ist daher nicht ein Kampf der Faust, sondern ein geistiger Kamps zum Zweck der Ausbildung und Entwicklung der als Wahrheit und Recht anerkannten Grundsätze, damit dieselben auf eine zweckmäßige Weise Ms Ideal mit dem Leben vermitteln. Die Vernunft allein kann Richterin in diesem Kampfe fetm und sie besint eine Gewalt, welche keine Bajonette bedarf, die Gewalt der Ueberzeugung. Wir haben nun die Mittel ihr genügende Geltung zu verfchaffen; wir haben freies Wort, freie Berathung in Versammlungen und Vereinen, freie Verbreitung deö Gedankens durch die Presse und freien Vortrag unserer Wünsche bei Fürst und Ständen. Damit haben wir Waffen, welche weit mächtiger sind als die rohe Gewalt,


