Ausgabe 
1.4.1848
 
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Wahl des Volkes hervorgehen, wonach also die Fürsten keinerlei eigne Stellung zur GesammtMe- qierungsgewalt Deutschlands behalten, die Re­publik begehrt,*) sonach die besonderen Verfassun­gen der einzelnen deutschen Länder, deren Aufrecht­haltung die Völker beschworen haben, vernichtet, die Fürsten abgesetzt wissen will.

Was soll und will die Bürgergarde?

Die Bürgergarde zu Gießen hat sich constituirt, ohne daß bei ihrer Vereinigung bis jetzt geschriebene Statuten oder Grundgesetze vorlagen. Darum ent­steht natürlich jetzt nachträglich die Frage: was soll, was will denn eigentlich die Bürgergarde ? was ist ihr Zweck, und welche Pflichten hat jedes Mitglied durch den Beitritt zu derselben übernommen? Denn in der Regel werden bei der Bildung eines jeden Vereins vor allen Dingen statutarische Bestimmungen getroffen und bekannt gemacht, damit jedes Mitglied weiß, was die Aufgabe des Vereins und seine Stel­lung in demselben ist; bei der Bildung unserer Bur­gergarde war dies nun aber nicht möglich , weil der Drang der Umstände sie plötzlich und eilig tn das Leben rief und darum müssen wir uns jetzt erst nach­träglich klar machen, was denn eigentlich der Zweck der Bürgergarde ist. , . ,,

Diese Frage zu beantworten, wird zwar tm Au­genblick zunächst Aufgabe des von ihr gewählten all­gemeinen Rathcs seyn; indessen ist diese Beantwor­tung desselben keine Entscheidung der Frage. Als Grund der Bildung unserer Bürgergarde steht der San fest: daß jede Körperschaft nur ihren erze­nen Gesetzen gehorcht, daß daher alle organischen Bestimmungen und Einrichtungen nur durch die Mehr­heit der Stimmen der Mitglieder festgesetzt und getrof­fen werden können. Es mag sich daher der Gene­ralrath jene Frage beantworten, wie er will, so hat jeder Bürgergardist über jenen wichtigen Gegenstand, Zweck und Bestimmung unserer Garde, sein Wort mitzusprechen, und darum müssen wir Alle uns erst über diesen Punkt möglichst verständigen.

Wie hiernach die beiden Redactoren der freien hessi. schen Zeitung ihre in Nr. 1 derselben vorn 18. l. M. als ProspectuS gesagten Worte:In der konstitutionellen Monarchie erkennen wir unter den »etzigen Umstanden die ihnen (Hessen und dem deutschen Vaterland) angemessenere ssoim des Staates" mit ihren Handlungen vereinigen wollen, indem sie im Bürgerklubb am 24. 1 M den Beschluß bc- wirkten und in Frankfurt vertreten wollen, daß die deutschen Fürsten in der Gesammt-Vertretnng Deutschlands keine Stimme haben sollen, als sofern einer etwa vom Volk zu einem Dc- xutirten gewählt werden sollte, ist schwer zu begreifen. Soll­ten die jetzigen Umstände oder die Uebcrzeugungen binnen 7 Tagen so ganz und gar gewechselt haben?

Zu dieser Verständigung muß nun die Geschichte der Entstehung der Bürgergarde nicht unwesentlich beitragen; denn wie jeder Organismus schon m sei­nem Ursprung und seiner Entwicklung, semein Cha­rakter und seiner Bedeutung am Sichersten aussprlcht, so ist dies auch bei der Bildung dieses Vereins noth- wendiq der Fall, und wir dürfen davon ausgchen, in dieser Entstehung desselben einen wichtigen Auf­schluß über seine Richtung zu finden.

Mancher mag hierbei der Ansicht seyn, das sey leeres Stroh gedroschen, da wir Alle die Sache erst vor einigen Tagen selbst mitgemacht und dadurch ge­nügend kennen gelernt haben, daher sich Aeder seine Meinung daraus bilden könne und werde. Aber sprechen wir nicht so schnell darüber ab; vorerst scheint es, da allerdings Manche mit der Geschichte der Ent­stehung der Bürgergarde nicht genau bekannt sind, und dann mögen jedenfalls Viele ein unrichtiges Re­sultat daraus gezogen und namentlich nicht fest ge­nug den rechtlichen Standpunkt tm Auge behalten hgbxli Dieser Standpunkt kann aber allein der rich­tige seyn, weil Alles, waö im Volks- und Staats­leben einen festen Bestand haben soll, auf dem Bo­den des Rechts gewachsen seyn muß; nur was eine aesekliche Grundlage hat, kann auf allgemeine Gel­tung rechnen, was widerrechtlich entsteht, tragt wie alles Böse den Keim des Verderbens ewig m sich. Wir Hessen und wir Gießer insbesondere sind es uns aber mit Stolz bewußt, daß wir noch niemals und auch in dieser stürmisch bewegten Zeit nicht den gesetzlichen Grund verlassen haben, und, dieses Be- wußtsiyn werden wir uns auch fernerhin erhalten

Dies spricht sich denn auch deutlich bei der kur­zen Geschichte der Entstehung unserer Bürgcrgarde aus. Am Abend des 3. März waren lärmende Be­wegungen in den Straßen entstanden; mißliebigen Personen waren Pereat gebracht, Beamten Fenster einqeworfen worden; man wußte nicht, welche!: Eha- rakter diese Auftritte noch annehmen würden, man hatte Ursache zu befürchten, daß dieselben bei Wie­derholungen zur Auflösung der gesetzlichen Ordnung und Sicherheit führen würden, und daß sie zu An­griffen gegen Eigenthum und persönliche Freiheit be= nutzt werden könnten. Man mußte sich also nach einem Mittel umsehen, die Ruhe und Ordnung der Stadt zu erhalten, den Rechten Sicherheit^ und dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Die Behörden des Staates gewährten diese Mittel nicht mehr und darum mußten sie die Bürger in sich selbst suchen.

Mit Vorwissen und Genehmigung der Behörde erließ daher der Bürgermeister, als Vorstand der Stadt, einen Ausruf an die Bürger zur Bildung einer Bürgerwache, ausdrücklich aus Veran­lassung nächtlicher Ruhestörungen und